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Manipulationen von Wartelisten zur Transplantation könnten strafrechtliche Folgen haben

Freitag, 26. April 2013

Köln – Der ganz überwiegende Teil der Zentren, an denen Lebern transplantiert werden, arbeitet korrekt. Das ist der Gesamteindruck, den Hans Lilie von der Universität Halle, der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation (StäKO) bei der Bundesärztekammer (BÄK), nach der Prüfung der meisten von insgesamt 24 Leber­transplantationsprogrammen gewonnen hat. Die Sonderprüfungen waren veranlasst worden, nachdem im Sommer vergangenen Jahres einige systematische Verstöße gegen Richtlinien zur Organtransplantation bekannt geworden waren.

„Wir sehen bei den Prüfungen hervorragend arbeitende Teams mit sehr guten Funktionsraten der Transplantate und hohen Überlebensraten der Patienten“, sagte Lilie. „Die Zentren allerdings, die bewusst manipuliert und gegen Richtlinien verstoßen haben, müssen zur Rechenschaft gezogen werden.“ Mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse der Kommissionen ist Anfang Sommer diesen Jahres zu rechnen.

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Bei den laufenden Untersuchungen seien Verstöße festgestellt worden mit dem Ziel, Patienten auf der Warteliste nach vorn rücken zu lassen: Manipulationen von Laborwerten durch falsche Deklaration der Blutproben zum Beispiel durch Zugabe von Urin, um den Kreatininwert zu erhöhen, oder von Citrat, um den INR-Wert zu beeinflussen, beides Parameter, die für die Dringlichkeit zur Lebertransplantation eine Rolle spielen.

Auch falsche Angaben zur Dialyse von Patienten auf der Warteliste für eine Leber, die das Ziel hatten, die Dringlichkeit zu erhöhen, sind eingehend geprüft worden. Manche Indikationen, das zeichnet sich ab, waren falsch gestellt: Zum Beispiel bei Lebertrans­plantationen vergleichsweise stabiler Patienten ohne hohe Dringlichkeit in Kombination mit Komorbiditäten, die relative Kontraindikationen für die Transplantation sind. Oder bei der Anmeldung von alkoholabhängigen Kranken auf die Warteliste zur Lebertrans­plantation, obwohl die Abstinenz von sechs Monaten nicht eingehalten war.

In Göttingen könnte es einen Pilotprozess geben
Ob bewusste Regelverstöße und Manipulationen mit dem Ziel, eigene Patienten auf der Warteliste nach vorn rücken zu lassen, strafrechtliche Konsequenzen haben könnten, wird sich möglicherweise im Verlauf des Jahres abzeichnen. In wenigen Wochen wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig darüber entschieden, ob gegen einen in Untersuchungshaft sitzenden Transplantationschirurgen aus Göttingen Anklage erhoben wird.

Interview mit Prof. Dr. jur. Ruth Rissing-van Saan, Leiterin der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin bei der BÄK: „Rechtlich sind Wartepatienten eine Gefahrengemeinschaft“

Ruth Rissing-van Saan, Leiterin der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin bei der Bundesärztekammer (BÄK) und ehemalige Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof, über die juristische Bewertung von schweren Richtlinienverstößen

Es wäre ein Pilotprozess unter  Fragestellungen, die für Juristen Neuland sind: „Nach den allgemeinen Strafgesetzen kommt versuchte, vollendete oder fahrlässige Körper­verletzung bis hin zum Totschlag infrage“, sagte Ruth Rissing-van Saan zum Deutschen Ärzteblatt. Van-Saan ist Leiterin der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin bei der BÄK und ehemalige vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Einen strafrechtlich relevanten Nachteil könnten sowohl  nichttransplantierte Patienten gehabt haben, die auf der Warteliste geblieben sind, als auch  transplantierte: „Wenn die Indikation zur Transplantation nicht den Richtlinien entsprach und der Patient durch die Operation erhöhten gesundheitlichen Risiken ausgesetzt war oder nicht entsprechend aufgeklärt wurde“, erläuterte Rissing-van Saan.

Die Frage, ob sich Geschädigte konkret namentlich ausmachen lassen, hält die Juristin nicht für entscheidend. „Ermittelt werden müsste, wie viele Patienten am Tag der Operation des nicht regelkonform Transplantierten Vorrang gehabt hätten und ob davon auszugehen ist, dass sich bei einem oder mehreren Benachteiligten das Risiko zu sterben oder einen erheblichen gesundheitlichen Schaden zu erleiden, erhöht hat. Juristisch könne man Patienten, die auf ein Organ warten, als eine Art Schicksal- und Gefahrengemeinschaft beschreiben, sagte Rissing-van Saan.

Kontakt zur Vertrauensstelle Transplantationsmedizin:

Vertrauensstelle Transplantationsmedizin, Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin; 030/400 456 664; e-mail: vertrauensstelle_ transplantationsmedizin@baek.de

„Schwer kranke Patienten sind durch die vertraglich basierte Zusammenarbeit der Ärzteschaft ihres Heimatlandes mit der Vermittlungsstelle Eurotransplant über Ländergrenzen hinweg in einer Art Schicksals- und Gefahrengemeinschaft miteinander verbunden. Alle haben die gleichen Chancen auf ein Organ, sie setzen sich aber auch dem gleichen Risiko aus.“

© nsi/aerzteblatt.de

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kairoprax
am Donnerstag, 9. Mai 2013, 13:16

der ganz überwiegende Teil der Zentren arbeitet korrekt?


Dieser Satz fußt auf derselben Logik wie "der ganz überwiegende Teil der deutschen Autofahrer verursacht keine Verkehrsunfälle" oder "Medikamentennebenwirkungen tauchen beim ganz überwiegenden Teil der Patienten nicht auf" ... was soll das?

Bereits einen Absatz später wird detailiert gelistet, welche Unkorrektheiten festgestellt wurden.

Und dann steht da, daß "Manipulationen von Wartelisten zur Transplantation strafrechtliche Folgen haben könnten". Könnten? Es sind Straftatbestände. Es handelt sich, genau betrachtet, um unterlassene Hilfeleistung, um den Diebstahl von Organen, um Vorteilsnahme, um Betrug in besonders schweren Fällen, um arglistige Täuschung. Könnten? Es geht hier um Verbrechen, und das muß in die Köpfe der Ethikkommission und der Politiker. Es sind keine Kavaliersdelikte.

Dr.Karlheinz Bayer, Bad Peterstal

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