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Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen ab Mittwoch drastisch verschärft

Dienstag, 30. April 2013

Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen (NRW) tritt morgen eines der bundesweit schärfsten Gesetze zum Schutz von Nichtrauchern in Kraft. Vom 1. Mai an gilt im bevölkerungsreichsten Bundesland ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie und bei Brauchtumsveranstaltungen – und damit auch in den Karnevalssälen. Mit dem Gesetz, das im vergangenen November von der rot-grünen Landtagsmehrheit beschlossen wurde, gehören Raucherkneipen, Raucherclubs und Raucherräume etwa in Hochschulen oder Freizeiteinrichtungen in Nordrhein-Westfalen der Vergangenheit an.  

In Gaststätten an Rhein und Ruhr darf nun nur noch bei privaten Feiern geraucht werden, die als geschlossene Gesellschaften angemeldet sind. Auch bislang geltende Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen wie den Karneval und Schützenfeste wurden gestrichen.  

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Bei Kneipenwirten stieß die Gesetzesverschärfung teils auf scharfe Kritik – vor allem Betreiber kleiner Gaststätten mit zahlreichen Rauchern unter den Stammgästen fürchten das wirtschaftliche Aus.

Gesundheitsministerin Barbara Steffens forderte die Kommunen auf, das Rauchverbot konsequent durchzusetzen. Einzelne Gastronomen hätten angekündigt, das Gesetz nicht einhalten zu wollen. „Da muss ab dem 1. Mai durchgegriffen werden“, sagte sie den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe vom Dienstag.

CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann kritisierte das verschärfte Rauchverbot als „unnötig und schädlich“. „Rot-Grün betreibt Entmündigung von Staats wegen.“ Leidtragende seien Schützen- und Karnevalsvereine, Wirte und viele Menschen, die nach einem harten Arbeitstag am Abend in ihrer Eckkneipe ein Bier trinken und dabei eine Zigarette rauchen wollten. „Mit dem totalen Rauchverbot wird aus Gesundheitsschutz Bevormundung“, kritisierte die FDP.

Die rot-grüne Landesregierung verwies im Gegenzug auf die Erfahrungen mit dem ebenfalls rigiden Nichtraucherschutzgesetz in Bayern, wo sich solche Befürchtungen nicht bestätigt hätten.

Unter das Verbot fallen auch E-Zigaretten und Wasserpfeifen (Sishas). Verstöße können ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro kosten. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga befürchtet Umsatzeinbußen in der Gastronomie und sieht vor allem viele kleine Kneipen in ihrer Existenz bedroht. Steffens verweist dagegen auf Erfahrungen aus Bayern, wo nach Einführung eines strikten Rauchverbots die Umsätze der Gastronomie gestiegen seien.

Gesundheitsverbände und Mediziner begrüßen das Gesetz als wirksame Schutzmaßnahme für Nichtraucher und Gastronomie-Angestellte. Laut Deutscher Krebshilfe sterben jedes Jahr bundesweit 110 000 Menschen an den Folgen des Rauchens, außerdem 3.300 Passivraucher. NRW hat neben Bayern nun bundesweit die strengste Regelung.dpa/kna

© kna/dpa/aerzteblatt.de

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Practicus
am Donnerstag, 2. Mai 2013, 13:51

jetzt fehlt nur noch das Alkoholverbot

An den mittelbaren und unmittelbaren Folgen des Alkoholkonsums starben letztes Jahr in Deutschland 74.000 Menschen, bei 25% der 9000 Suizide war Alkohol im Spiel. 50% der häuslichen Gewaltdelikte gegen Frauen und Kinder werden unter Alkoholeinfluss des Täters begangen, 66% der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden unter Alkoholeinfluss begangen, ebenso 50% der Fälle von Vandalismus und Gewalt in der Öffentlichkeit.
Im Gegensatz zu den statistisch allenfalls geschätzten Opfern des Passivrauchens (0.4% der Todesfälle) sind diese Fallzahlen real, die nicht angezeigten Fälle kommen als Dunkelziffer hinzu...
Die Datenlage für eine rigide Begrenzung der freien Verfügbarkeit von Alkohol ist wesentlich härter als die für ein striktes Rauchverbot.

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