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Ärzte kritisieren bürokratische Hürden bei der Behandlung von Migranten

Donnerstag, 2. Mai 2013

Berlin – Ärzte geraten immer wieder in ethische und auch juristische Konfliktsituationen, wenn medizinisch gebotene Behandlungen für Menschen ohne ausreichenden Versicherungsschutz mit Migrationshintergrund unterbleiben müssen oder sie für die Einhaltung ihrer Schweigepflicht nicht garantieren können. Dies trifft vor allem bei Menschen mit Migrationshintergrund beziehungsweise ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland zu, wie der Vorsitzende der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer, Urban Wiesing, heute in Berlin sagte. Anlass war die Präsentation einer Stellungnahme der Kommission zur „Versorgung von nicht regulär krankenversicherten Patienten mit Migrationshintergrund“.

Wiesing und auch der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesärztekammer, Ulrich Clever, erläuterten anhand von Beispielen aus der ärztlichen Praxis, dass Menschen ohne Aufenthaltsrecht aus Angst vor ihrer Entdeckung behandlungspflichtige Krank­heiten verschleppten und dies „nicht selten im medizinischen Notfall“ ende. Betroffen seien auch Kinder und Jugendliche, für die aus solchen Gründen auch notwendige Vorsorgeuntersuchungen nicht in Anspruch genommen würden.

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Die Kommission fordert vor allem die Beseitigung bürokratischer Hürden, die kranken Personen den Zugang zu Behandlungen erschweren oder unmöglich machen. Ob eine ärztliche Behandlung im Einzelfall nach dem Asylbewerberleistungsgesetz notwendig ist, solle ausschließlich der Arzt entscheiden.

Oft scheitert nach Angaben der Ärzte eine Hilfe schon daran, dass Sozialämter in Kommunen und Kreisen im Rahmen des Asylbewerber­leistungsgesetzes in der Regel fachunkundig darüber entscheiden, ob Behandlungs­kosten im Einzelfall übernommen werden. In manchen Fällen würde sogar der Leiter einer Unterkunft solche Fragen entscheiden, wie Wiesing sagte.

Ein großes Problem stellt nach Angaben des Kommissionsvorsitzenden auch die Garantie der ärztlichen Schweigepflicht dar. Zwar gibt es seit 2010 eine Regelung über den sogenannten Verlängerten Geheimnisschutz, wonach Sozialämter Erkenntnisse über einen illegalen Aufenthalt aus Notfallabrechnungsdaten nicht an die Ausländerbehörden weitergeben dürfen. Allerdings sei diese Regelung „längst nicht in jedem Winkel der Republik bekannt“.

Deswegen müssten Betroffene unter Umständen damit rechnen, dass ihre Namen nachträglich durch Sozialämter an die Polizei oder Ausländerbehörden weitergegeben würden. Ohnehin läuft nach Wiesings Angaben der Geheimnisschutz „dann ins Leere, wenn wegen planbarer Behandlungen, auch in lebensbedrohlichen Fällen, ein Krankenschein vom Sozialamt angefordert werden muss“. Das Sozialamt sei dann verpflichtet, die Namen an andere Behörden weiterzugeben.

EU-weite Regelung notwendig
Engagierte Ärzte in Kliniken und Arztpraxen dürfen, so die Forderung der Ethikkomission, nicht länger dem Risiko ausgesetzt sein, auf eigenen und veranlassten Behandlungs­kosten für Menschen mit Migrationshintergrund ohne ausreichenden Versicherungs­schutz sitzenzubleiben. Notwendig sei eine EU-weite Regelung. In der Europäischen Union würden zwar der Krümmungsgrad einer Salatgurke oder die Sitzfläche eines Traktor-Sattels geregelt, nicht aber solch wichtige und humanen Fragen.

Die Geschäftsführerin des klinischen Ethikkomitees Universitätsspital Zürich, Tanja Krones, wies daraufhin, „dass das Thema den Flüchtlings- und Hilfsorganisationen und auch Ärzteverbänden seit Jahren auf den Nägeln brennt“. So mache auch der Weltärztinnenbund immer wieder darauf aufmerksam, „dass Ärzte nicht systematisch daran gehindert werden dürfen, diese Menschen zu behandeln“.  © litt/aerzteblatt.de

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