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Bundesrat will mehr Schutz vor psychischer Belastung bei der Arbeit

Freitag, 3. Mai 2013

Berlin – Der Bundesrat hat klare Vorgaben für den Schutz vor psychischer Belastung am Arbeitsplatz gefordert. Die oppositionsregierten Bundesländer stimmten am Freitag für den Entwurf einer entsprechenden Verordnung, die das Arbeitsschutzgesetz ergänzen soll. Die Verordnung solle „einen sehr konkreten Beitrag für gute Arbeit in Deutschland leisten“, sagte die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).  

Psychische Belastungen seien „eine der zentralen Herausforderungen in der Arbeits­welt“, sagte Prüfer-Storcks. Sie seien ursächlich für 53 Millionen Fehlstunden pro Jahr; knapp die Hälfte der Frühverrentungen hierzulande gehe auf psychische Belastungen zurück. Im Antrag der fünf Bundesländer Hamburg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und  Schleswig-Holstein werden Multitasking - also das gleichzeitige Betreuen verschiedener Arbeiten -, starker Termin- und Leistungsdruck, ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge und Arbeitsunterbrechungen als zentrale Belastungsfaktoren genannt. 

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Die Unternehmen hätten das Problem zwar erkannt, die Umsetzungsdefizite seien aber „eklatant“, sagte Prüfer-Storcks vor dem Bundesrat. „Nur wenige Betriebe haben eine Strategie, wie sie ihre Mitarbeiter ganz konkret schützen können.“ Die von den fünf Bundesländern gewünschte Verordnung setze deshalb auf „das Prinzip Vorbeugung statt Krankschreibung und Frühverrentung“. Sie gebe Firmen „klare Anforderungen und konkrete Leitlinien“ für den Umgang mit psychischen Belastungen. 

Im Entwurf der Verordnung heißt es, die Arbeitgeber müssten die Arbeitsaufgaben, die Arbeitsorganisation und die Arbeitsumgebung so einrichten, dass psychische Belas­tungen weitgehend vermieden würden.  Beschäftigte müssten einen „ange­messenen Handlungsspielraum“ bekommen, ihre „persönlichen und sachlichen Ressourcen“ müssten den Anforderungen genügen können. Monotone und taktgebundene Arbeit müsse so weit wie möglich begrenzt werden.  

Die von der SPD mit den Grünen oder der Linken regierten Länder forderten in einem Entschließungsantrag unter dem Schlagwort „gute Arbeit“ zudem zahlreiche Verbesserungen für Arbeitnehmer. Sie setzen sich dabei unter anderem für einen verbindlichen allgemeinen Mindestlohn ein, für gleiche Bezahlung von Leiharbeitern, Verbesserungen bei Minijobs und für Praktikanten sowie für Einschränkungen für Befristungen von Arbeitsverträgen. © afp/aerzteblatt.de

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