Bundesrat entscheidet für mehr Open Access in der Wissenschaft
Montag, 6. Mai 2013
Berlin – Ein Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler an Hochschulen und Forschungseinrichtungen hat der Bundesrat auf Antrag des Landes Baden-Württemberg beschlossen. Eine neue Regelung im Urheberrechtsgesetz (UrhG) soll es den Autoren ermöglichen, wissenschaftliche Publikationen nach mindestens sechs Monaten zu nichtkommerziellen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, zum Beispiel auf der Internetseite der Universität. Auf diese Weise sollen öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse einfacher zugänglich werden. Dies war seit langem eine Forderung der Länder und der Wissenschaftsorganisationen an die Bundesregierung und den Bundestag.
Mit dem Beschluss hat der Bundesrat zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen. Dieser sieht eine Ein-Jahres-Frist vor, bevor die Ergebnisse frei zugänglich werden. Außerdem soll die Regelung nur für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gelten und für solche, die öffentlich gefördert wurden.
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„Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Beschränkung des Anwendungsbereichs auf wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen ist zu kurz gegriffen“, kritisierte die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Bündnis 90/Die Grünen). Die Open-Access-Regelung müsse auch für das wissenschaftliche Personal an Hochschulen gelten, so die Ministerin. Außerdem sei die Frist von einem Jahr zu lang.
Sie appellierte an die Bundesregierung und den Bundestag, den jetzt gefassten Beschluss des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren umzusetzen: „Damit kann Deutschland international eine Vorreiterrolle übernehmen und einen entscheidenden Beitrag für die raschere Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis leisten“, so Bauer. © hil/aerzteblatt.de
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