Ethikrat will Änderungen für Todesfeststellung diskutieren
Montag, 6. Mai 2013
München – Der Deutsche Ethikrat will sich nach Informationen des Münchner Magazins Focus vom Montag mit einer Änderung der Kriterien für die Todesfeststellung bei Organspendern beschäftigen. Hintergrund ist die zurückgehende Zahl an Spenderorganen. Konkret solle es um das Kriterium des Herz-Kreislauf-Stillstands gehen, sagte der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling. Der Vorsitzende der Ethikrat-Arbeitsgruppe Tod, Sterben und Organtransplantation erhofft sich davon eine Steigerung des Organaufkommens. In anderen Ländern sei dies bereits in Bezug auf Nieren zu beobachten.
Bei einer Neuregelung würde der Mensch als postmortaler Organspender infrage kommen, wenn sein Kreislauf eine bestimmte Zeit, etwa zehn Minuten, still stehe, erläuterte Höfling. Derzeit gilt in Deutschland der Hirntod, der irreversible Ausfall aller Gehirnfunktionen, als Hauptkriterium für die Organentnahme. Die diskutierte neue Kategorie heißt in der Fachsprache „non-heart-beating donors“ (Spender ohne Herzschlag).
Köln – Der Deutsche Ethikrat sucht nicht nach neuen Organressourcen und prüft auch keine neuen Todeskriterien. Das betonte heute der Kölner Staatsrechtler und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft des Ethikrats „Sterben, Tod, Organtransplantation“, Wolfram Höfling, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
Die Bundesbürger sind immer weniger zur Organspende bereit. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation sank die Zahl der Spender 2012 um 12,8 Prozent und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2002. Grund dafür dürften die im vergangenen Jahr ermittelten Manipulationen bei der Organtransplantation sein. So waren Unregelmäßigkeiten in Göttingen, Regensburg und München bekanntgeworden.kna © kna/aerzteblatt.de
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