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Bundesrat fordert einen „sachgerecht ermittelten Orientierungswert“

Dienstag, 7. Mai 2013

Berlin – Der Bundesrat hat die Bundesregierung am Freitag dazu aufgefordert, die Krankenhausfinanzierung umzugestalten. Insbesondere müssten Berechnung und Anwendung des Kostenorientierungswertes geändert werden. „Krankenhäuser müssen in der Lage sein, unabweisbare Kostensteigerungen – wie Tarifsteigerungen oder Prämien für Haftpflichtversicherungen – ohne Mehrleistungen und ohne Personalabbau zu finanzieren“, heißt es in dem Entschließungsantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Deshalb seien unabweisbare und vom Krankenhaus nicht zu beeinflussende Kosten­steigerungen bei einem sachgerecht ermittelten Orientierungswert zu berücksichtigen. An der vom Statistischen Bundesamt verwandten Berechnungsmethode des Orientierungs­wertes äußerte der Bundesrat Zweifel. Das angewandte Modell habe die tatsächlich beobachteten Kostensteigerungen stark unterschätzt.

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„Das Prinzip des Kostenorientierungswertes funktioniert nur dann, wenn der Wert korrekt berechnet ist und in vollem Umfang zur Geltung kommt“, heißt es in dem Entschließungs­antrag.

Überprüfung der DRGs befürwortet
Darüber hinaus befürwortet der Bundesrat eine Überprüfung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRGs). „Unter- und Überdeckung von DRGs müssen identifiziert und verändert werden“, so der Bundesrat. Damit müsse auch verhindert werden, dass sich Anbieter ausschließlich auf gut finanzierte Leistungen fokussieren und finanziell unattraktive Fälle abweisen.

Das DRG-System steht, insbesondere bei klinisch tätigen Ärzten, immer wieder in der Kritik, Mengensteigerungen zu induzieren. Nach Abschluss der DRG-Begleitforschung hatten die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie die Deutsche Kranken­hausgesellschaft vor kurzem hingegen konstatiert: „Allen kritischen Voraussagen zum Trotz hat sich die Qualität stationärer Leistungen durch das pauschalierende Vergütungssystem nicht verschlechtert.“

In dem Entschließungsantrag befürwortet der Bundesrat zudem eine Öffnung der Sektorengrenzen. Insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen sollen sich Krankenhäuser bei fehlender ambulanter Versorgung „verantwortungsvoll und finanziell abgesichert an der Sicherstellung beteiligen können“.

Mitte April hatte das Bundeskabinett den Krankenhäusern bereits finanzielle Unterstützung in Höhe von etwa 1,1 Milliarden Euro in Aussicht gestellt, die sich insbesondere durch die Rücknahme der Mehrleistungsabschläge ergeben. Zudem soll ab dem Jahr 2014 der volle Orientierungswert als Obergrenze bei den Verhandlungen über das Krankenhausbudget zwischen Krankenhaus und Krankenkassen fungieren. © fos/aerzteblatt.de

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