Honorarvertrag in Rheinland-Pfalz: Gesamtvergütung steigt um 6,2 Prozent
Mittwoch, 8. Mai 2013
Mainz – Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV) und die Krankenkassen des Landes haben sich vor dem Schiedsamt auf einen Honorarvertrag 2013 verständigt. „Es ist ein zwar schmerzhafter, aber dafür rechtssicherer Vergleich im Rahmen der Schiedsamtsverhandlungen gelungen“ sagte die KV-Vorstandsvorsitzende Sigrid Ultes-Kaiser.
Die KV hatte argumentiert, die Vergütung je Versichertem sei in Rheinland-Pfalz unter-, die Morbidität jedoch überdurchschnittlich. Die Kassen hatten dies abgelehnt. Der Vergleich sieht jetzt eine basiswirksame Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung für das Jahr 2013 in Höhe von 6,1 Prozent vor.
„Der Vergleich ist für die KV nicht zufriedenstellend, weil der notwendige Behandlungsbedarf aufgrund der nachgewiesenen überdurchschnittlichen Morbidität in Rheinland-Pfalz nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Der Schiedsspruch ist eine Kompromisslösung“, hieß es aus der KV gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. © hil/aerzteblatt.de
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