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Hausarztvertrag in Baden-Württemberg: VERAH-Mobile für Hausbesuche

Mittwoch, 8. Mai 2013

Stuttgart – Ab diesem Sommer sollen die Versorgungsassistentinnen in der Hausarzt­praxis (VERAH) im Rahmen des AOK-Hausarztvertrages (HZV) in Baden-Württemberg Autos für ihre Hausbesuche erhalten. Alle Hausärzte im AOK-Hausarztvertrag können die Autos zu Sonderkonditionen leasen. Die AOK und ihre Vertragspartner übernehmen je 100 Euro der monatlichen Leasingkosten für insgesamt geschätzt 1.000 Fahrzeuge.

Das teilte die AOK zum fünfjährigen Bestehen des Vertrages mit. „Wir gehen davon aus, dass dadurch unterm Strich deutlich mehr Hausbesuche ermöglicht werden“, sagte der baden-württembergische Landesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Berthold Dietsche.

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Die wissenschaftliche Evaluation des AOK-Hausarztvertrages hat laut der Krankenkasse ergeben, dass VERAH mit 71 Prozent überdurchschnittlich oft in Landarztpraxen einge­setzt werden. Dort können sie den Hausarzt durch Übernahme von Routine-Haus­besuchen entlasten. 41 Prozent der befragten VERAH machen bereits Hausbesuche.

„Die Hausarztpraxis der Zukunft wird zunehmend zur Teampraxis“, sagte Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Die Versorgung einer steigenden Anzahl von Patienten mit mehreren, oft chronischen Krankheiten werde immer komplexer und anspruchsvoller. Der Hausarzt als Lotse werde deshalb immer wichtiger.

Zum fünfjährigen Bestehen des Vertrages wollen AOK und Hausärzte außerdem die Honorare für die Behandlung besonders betreuungsintensiver Patienten in der Praxis und im Pflegeheim verbessern. Neu ist der außerdem der sogenannte AOK-Gesund­heitscheck für Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren. Zudem sind künftig für alle Versicherten auch zwischen 12 und 17 Jahren bisher nicht erstattungsfähige apotheken­pflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel kostenfrei, sofern der HZV-Arzt sie verordnet.

Laut Herrmann braucht ein solcher Vertrag einen sogenannten Investitionsvorlauf für die Krankenkassen, was das Gesetz aber seit Ende 2010 nicht mehr vorsehe. Diese Regelung treffe ab Mitte 2014 auch den Hausarztvertrag in Baden-Württemberg, was dem AOK-Chef zufolge einen „riesigen Rückschritt“ in der ambulanten Versorgung bedeuten würde. Die Vertragspartner fordern deshalb vom Gesetzgeber die schnelle Abschaffung dieser Regelung.

1,1 Millionen der knapp vier Millionen AOK-Versicherte in Baden-Württemberg nehmen an dem Hausarztvertrag teil, rund 3.500 Hausärzte beteiligen übernehmen ihre Versorgung. © hil/aerzteblatt.de

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