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Kassenverbände wollen Rechte der Selbstverwaltung gestärkt wissen

Freitag, 10. Mai 2013

Berlin – Nach dem NAV-Virchow-Bund haben nun auch die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen die geplanten Eingriffe in die Entscheidungs­autono­mie der ärztlichen Selbstverwaltung kritisiert. In einer gemeinsamen Erklärung bezeichneten GKV-Spitzenverband sowie die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene die beabsichtigte Neuregelung des 3.AMG-Änderungsgesetzes als einen „ungerechtfertigten und unsachgerechten Eingriff in die Rechte der sozialen Selbstverwaltung“.

Die Gesetzesnovelle zielt darauf ab, Vorstandsverträge der gesetzlichen Krankenkassen, des Gemeinsamen Bundesausschusses, des Medizinischen Dienstes der Kranken­kassen, des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des GKV-Spitzenverbandes unter den Zustimmungsvorbehalt durch die Aufsichtsbehörden zu stellen.

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„Das widerspricht den Ordnungsprinzipien der gesetzlichen Sozialversicherung“, monierten die Verbände. Schließlich gehöre die interne Organisation und Durchführung der Verwaltung einschließlich der personalwirtschaftlichen Kompetenzen und der Kosten des Personaleinsatzes zum Kernbereich der Selbstverwaltung.

Vor diesem Hintergrund forderten die Kassenverbände die Regierungskoalition auf, die vorlegten Änderungsanträge zurückzunehmen. Notwendig sie vielmehr, bei künftigen Reformen die Autonomie der Selbstverwaltung zu stärken und ihre Gestaltungs­möglichkeiten zu erweitern.

„Bereits heute besteht ein Höchstmaß an Transparenz über die Entscheidungen der Selbstverwaltung: Die Bezüge der Vorstandsmitglieder von Krankenkassen und ihren Verbänden werden im Bundesanzeiger und in den Mitgliederzeitschriften sowie anschließend auf zahlreichen Internetseiten veröffentlicht“, so die Erklärung.

Angesichts der Vielzahl der seit Mitte der 90er Jahre abgeschlossenen Vorstands­verträge rechtfertigen einige zu beanstandende Ausreißer aus Sicht der Unterzeichner keinen derartig massiven Eingriff in die Rechte der Selbstverwaltung. „Sollte der Gesetzgeber dennoch eine generelle Fehlentwicklung unterstellen, so müsste er Kriterien im Gesetz nennen, die die Lebenswirklichkeit sachgerechter abbilden“, fordern die Kassenverbände. © hil/aerzteblatt.de

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