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Gesundheits­ausschuss: Diskussion um Notlagentarif und Versäumniszuschlag

Dienstag, 14. Mai 2013

Berlin – Der vom Bundeskabinett im April beschlossene Entwurf eines „Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ wurde von Experten bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages gestern mit einigen Einschränkungen begrüßt. Durch das Gesetz könnten Probleme gelöst werden, die mit der Einführung der Versicherungspflicht für Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall 2007 entstanden sind.

Konkret planen Union und FDP, Säumnisgebühren für freiwillig Versicherte und bisher nicht Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zu senken und in der privaten Krankenversicherung einen Notlagentarif einzuführen. Damit sollen Menschen, die ihre Beiträge nicht zahlen können, vor sozialer Überforderung und Überschuldung geschützt werden.

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Auch die SPD hat einen Antrag eingereicht. Sie fordert eine Senkung der Säumnis­gebühren für freiwillig Versicherte von bislang fünf auf ein Prozent, dem Prozentsatz, der bereits jetzt für die Mehrzahl der Versicherten gilt. Die Fraktion Die Linke fordert in zwei weiteren Anträgen, die private Krankenversicherung als Vollversicherung abzuschaffen.

Von dem neuen Gesetz sollen sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte profitieren, die aus unterschiedlichen Gründen ihrer Beiträge nicht entrichten konnten und bereits jetzt zum Teil erhebliche Beitragsrückstände haben. Viele Experten halten deshalb auch eine rückwirkende Regelung für nötig.

Nur so sei es für die Betroffenen möglich, wieder in den normalen Tarif zurückzukehren, argumentierte der Bund der Versicherten. Besonders für Selbstständige bestehe ansonsten die Gefahr, „in die Schuldenfalle“ und damit in „Verelendungsprobleme“ zu geraten, erklärte Volker Leienbach vom Verband der privaten Krankenversicherung. Er hält auch eine rückwirkende Umstellung in den Notlagentarif für möglich.

Es wurde aber auch Kritik am geplanten Notlagentarif laut: Nachbesserungen im geplanten Gesetz forderten die Sachverständigen besonders für den Bereich der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Sie müssten immer einen vollen Leistungsanspruch haben. Kinder und Jugendlichen sollten aus dem Notlagentarif ausgenommen sein, fordert unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.

In den Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung sollen dem Gesetzentwurf zufolge Beitragsschuldner überführt werden während ihr bisheriger Versicherungsvertrag ruht. In dieser Zeit sollen nur Behandlungen bei akuten gesundheitlichen Problemen von der Kasse übernommen werden. © ER/aerzteblatt.de

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