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Vertrauliche Geburt: Zustimmung im Ausschuss

Dienstag, 14. Mai 2013

Berlin – Die wortgleichen Gesetzentwürfe von Bundesregierung und Koalitionsfraktionen  zur vertraulichen Geburt würden in der Praxis zu einer Verbesserung der heutigen Situation führen. Das geht nach Angaben des Bundestags-Pressedienstes aus den Stellungnahmen von elf Sachverständigen hervor, die der Gesundheitsausschuss des Bundestags gestern befragte. Ein Teil der Experten kritisierte allerdings, dass es neben der vertraulichen Geburt auch weiterhin Babyklappen sowie die Möglichkeit der völlig anonymen Geburt geben soll.

Dies würde, wie Bernd Wacker von „terre des hommes Deutschland“ und der Frauenarzt Joachim Neuerburg vom St. Anna Hospital in Herne, formulierten, den Gesetzentwurf entwerten. Einigkeit herrschte gleichwohl, dass es zumindest für eine Übergangszeit weiter Babyklappen und die anonyme Geburt geben müsse, bis das neue Angebot bei den Frauen, an die es sich richtet, hinreichend bekannt ist. Offen blieb, ob es hier eine Befristung geben soll oder man die im Gesetz vorgesehene Evaluation nach drei Jahren abwarten will.

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Mit Hilfe der jüngsten Gesetzesvorlage will die Koalition dazu beitragen, dass Baby­klappen und die gänzlich anonyme Geburt durch andere Angebote verdrängt werden. Kern des Gesetzentwurfs: Mütter sollen ein Kind zwar anonym zur Welt bringen und zur Adoption freigeben dürfen. Kinder können aber vom 16. Lebensjahr an klären, wer sie zur Welt gebracht hat.

Jährlich werden in Deutschland nach offiziellen Angaben zwischen 20 und 40 Kinder ausgesetzt oder direkt nach der Geburt getötet, hinzu kommen vermutlich weitere Fälle. Babyklappen, die seit 1999 vorgehalten werden, sollen helfen, diese Zahl zu senken. Doch eine Studie des Deutschen Jugendinstituts hat ergeben, dass dieses Ziel verfehlt wurde. Zudem gab es stets Bedenken gegen Babyklappen, weil die meisten dort anonym abgegebenen Kinder nie erfahren, wer ihre Eltern sind. Der Deutsche Ethikrat hatte bereits im Jahr 2009 empfohlen, die vertrauliche Geburt vorzusehen und gesetzlich zu regeln.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme das Gesetzesvorhaben begrüßt. Er äußerte aber unter anderem Zweifel, ob angesichts der vorgesehenen komplexen Verfahren und bürokratischen Hürden Frauen erreicht werden können, die ihre Schwangerschaft negieren und verdrängen. Diesen solle man „als Ultima Ratio auch die anonyme Geburt ermöglichen“.

Damit wird eine Diskussion fortgesetzt, die die Debatten um Babyklappen und anonyme Geburten seit Jahren begleitet.  Befürworter solcher Angebote argumen­tieren meist, letzten Endes könne man Neugeborene nur schützen, indem man auch solche Lösungen anbiete. Gegner kritisieren, Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängten, ließen sich auch so nicht erreichen.

Dieses Spannungsfeld greift in seiner schriftlichen Stellungnahme auch der Jurist Werner Beulke auf. „Innerhalb der Gruppen von Schwangeren und Müttern gibt es so vielfältige Ausformungen der Notlage und inneren Spannungen, in denen sich Frauen befinden, dass man nur mit größtem Vorbehalt schätzen kann, wie viele von ihnen von der jetzt vorgeschlagenen Regelung profitieren werden“, so Beulke. „Meines Erachtens sind dies vorrangig Frauen, die relativ geordnet und strukturiert an ihre momentanen Probleme herangehen und nicht plan- und ziellos die Schwangerschaftssymptome verleugnen.“

Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut bezeichnete es als eine ganz wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Gesetzesanliegens, dass Hilfen für Schwangere in Not besser bekannt gemacht würden. Viele Frauen kennen Beratungsmöglichkeiten, Hilfsangebote und ihre Rechte nicht. Die Unionsabgeordnete Ingrid Fischbach hatte unlängst im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt gesagt: „Adoption ist in Deutschland immer noch ein Tabuthema. Aufklärung und Information sind dringend nötig, um eine höhere Akzeptanz zu schaffen.“

© EB/aerzteblatt.de

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