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Zwei Drittel der Behandlungs­fehlervorwürfe sind unberechtigt

Mittwoch, 15. Mai 2013

Berlin – Etwa jeder fünfte Behandlungsfehlervorwurf ist berechtigt. Das geht aus der Jahresstatistik 2012 des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. In 12.483 Fällen hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) demnach ein Gutachten infolge eines Behandlungsfehlervorwurfes erstellt.

Bei 21,7 Prozent dieser Fälle konnte ein kausaler Zusammenhang zwischen dem entstandenen Schaden und dem vorgeworfenen Behandlungsfehler nachgewiesen werden. In weiteren 9,8 Prozent wurde ein Behandlungsfehler erkannt, der jedoch in keinem kausalen Zusammenhang zu dem von den Patienten beanstandeten Schaden stand. In 68,5 Prozent der Fälle lag kein Behandlungsfehler vor.

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Die meisten Behandlungsfehler wurden Orthopäden und Unfallchirurgen (3.572), Chirurgen (2.296), Zahnmedizinern (1.179) und Internisten (1.092) vorgeworfen. „Diese Zahlen erlauben jedoch keine Rückschlüsse auf die Versorgungsqualität in den einzelnen Fachgebieten“, sagte die leitende Ärztin Sozialmedizin des MDK Bayern, Astrid Zobel.

„Denn wir wissen nicht, wie viele Fehler es insgesamt in den jeweiligen Fachgebieten gegeben hat.“ Dass insbesondere in operativen Fächern Behandlungsfehlervorwürfe erhoben würden, liege daran, dass ein Fehler nach einer Operation für die Patienten klarer ersichtlich sei als in anderen Bereichen.

Die häufigsten bestätigten Behandlungsfehler hat der MDK bei den Diagnosen Krankheiten des Zahnmarks und der Zahnwurzel (156), Hüftgelenksverschleiß (152), Kniegelenksverschleiß (131), Zahnkaries (124), Bruch des Oberschenkels (105) und Bruch des Unterschenkels (81) erkannt.

Die häufigsten Behandlungsfehler wurden zudem bei therapeutischen Eingriffen (41,6 Prozent), bei Therapiemanagement (24,2 Prozent), bei der Diagnosestellung (22,7 Prozent), bei der Aufklärung (10,8 Prozent) und bei der Dokumentation (10,3 Prozent) bestätigt. Mehrfachnennungen waren dabei möglich.

MDS fordert bundesweites Behandlungsfehlerregister
Der stellvertretende Geschäftsführer des MDS, Stefan Gronemeyer, kritisierte, dass es noch immer kein bundesweites Behandlungsfehlerregister gebe. „Die Folge ist, dass wir in Deutschland kaum etwas über das Ausmaß und die Entwicklung von Behand­lungs­fehlern wissen“, so Gronemeyer. Leider sei ein solches Register nicht mit dem vor kurzem in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz begründet worden.

Der MDS erwartet, dass die Anzahl der Behandlungsfehlervorwürfe infolge des Patientenrechtegesetzes steigern wird. Denn das Gesetz solle es den Patienten ja erleichtern, einen vermuteten Behandlungsfehler prüfen zu lassen, so Zobel.

Neben dem MDS veröffentlichen auch die Gutachterkommissionen und Schlich­tungsstellen der Ärztekammern jährlich ihre Behandlungsfehlerstatistik. In der entsprechenden Statistik für das Jahr 2011 lag in ebenfalls gut zwei Dritteln der etwa 7.500 erhobenen Vorwürfe kein Behandlungsfehler zugrunde. © fos/aerzteblatt.de

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