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Korruption im Gesundheitswesen: Eigener Vorschlag aus Hamburg

Mittwoch, 15. Mai 2013

Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, hat heute in Berlin bekräftigt, dass sich die Ärzteschaft einer vernünftigen Regelung zur Verhinderung von korruptivem Verhalten der Gesundheitsberufe nicht verwehren werde. Montgomery unterstützt grundsätzlich eine entsprechende Gesetzesvorlage, die der Hamburger Senat Anfang Juni in den Bundesrat einbringen will.

Sie sieht vor, einen neuen Straftatbestand „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesund­heitswesen“ als Paragraf 299 a in das Strafgesetzbuch einzuführen. Vorgesehen sind Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren. Die Koalition plant hingegen bislang, einen eigenen Straftatbestand in das Sozialgesetzbuch V aufzunehmen, um korruptives Verhalten von Vertragsärzten und anderen Gesundheitsberufen unter Strafe zu stellen.

Montgomery verwies darauf, dass eine Strafbewehrung im Sozialgesetzbuch V es nicht erlauben würde, privatärztlich tätige Mediziner zu belangen. Deshalb sei eine Regelung im Strafgesetzbuch besser. Eine „Lex specialis“ für Ärztinnen und Ärzte darf es nach seinen Worten aber nicht geben. Vielmehr müssten alle Gesundheitsberufe einbezogen werden.

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Zudem sollten auch die Bestechenden durch das Strafrecht erfasst werden. An manchen Stellen muss der Vorschlag aus Hamburg nach Meinung des BÄK-Präsidenten noch nachgebessert werden. Als Beispiel nannte Montgomery den Verweis auf Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung. Das Abhören von Gesprächen zwischen Arzt und Patient lehne die Bundesärztekammer ab.

Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks erklärte, man müsse über strafrechtliche Sanktionen klarstellen, „dass ausschließlich medizinische Gründe für eine Therapieentscheidung maßgeblich sind“. Dies betreffe alle Gesundheitsberufe. „Eine Sanktion von Bestechung im Gesundheitswesen ist auch im Interesse der ganz überwiegenden ehrlichen Mehrheit der dort Tätigen“, sagte die Senatorin. © Rie/aerzteblatt.de

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