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Bedarfsplanung in Niedersachsen: KV erwartet noch Änderungen

Donnerstag, 16. Mai 2013

Hannover – Die Anfang 2013 in Kraft getretene neue Bedarfsplanungsrichtlinie hat die Versorgung in Niedersachsen nicht endgültig festgelegt. Die neue Regelung sieht vielmehr regionale Modifikationen vor. Darauf hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes hingewiesen.

Ein Novum der neuen Bedarfsplanung ist die im Vergleich zu der bisherigen Situation deutlich kleinräumigere Planung der hausärztlichen Versorgung in sogenannte Mittelbereiche. Davon gibt es in Niedersachsen 97. In der alten Planung bildeten 44 Kreise und kreisfreie Städte die hausärztlichen Planungsbezirke. Laut den Öffnungs­klauseln der Richtlinie können die KV und die Krankenkassen die Größe und den Zuschnitt der Planungsbereiche noch ändern.

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„Diesen weitreichenden Gestaltungsspielraum wollen wir nutzen“, sagte der Vorstands­vorsitzende der KV, Mark Barjenbruch, heute in Hannover. Er reagierte damit auf kritische Stimmen aus den Gemeinden und Kommunen, die den neuen Zuschnitt der Mittelbereiche zum Teil kritisiert hatten. Für die Neuordnung seien jedoch genauere Analysen nötig, die für die zweite Jahreshälfte 2013 vorgesehen seien.

Notwendige Änderungen würden KV und Kassen dann bei der Weiterentwicklung des Bedarfsplans berücksichtigen. „Der grundsätzlich für drei bis fünf Jahre aufzustellende Bedarfsplan wird also eine kurzfristige Überarbeitung erfahren“, kündigte der KV-Vorstand an. © hil/aerzteblatt.de

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