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Baden-Württemberg: Konsens über neue Regeln für Zwangsbehandlung in der Psychiatrie

Freitag, 17. Mai 2013

Stuttgart – Seltene Einigkeit im Landtag: Alle Fraktionen tragen die Novelle des Unterbringungsgesetzes für psychisch Kranke. Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) brachte den Entwurf gestern in den Landtag in Stuttgart ein. Darin wird die Zwangsbehandlung psychisch Kranker mit Medikamenten neu geregelt, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Vorgaben für grundgesetzwidrig erklärt hatte.

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Infolge des Urteils können psychiatrische Kliniken aus Altpeters Sicht Patienten nur noch zwangsweise behandeln, wenn deren Leben auf dem Spiel steht. Unvermeidbare Fixierungen und Isolierungen könne der Arzt nicht medikamentös flankieren – eine für Betroffene und Ärzte unerträgliche Situation, erklärte die Ministerin.

Die Neuregelung sieht eine Zwangsmedikation grundsätzlich nur mit Einwilligung des Patienten vor. Davon kann abgewichen werden, wenn er sich selbst oder andere gefährdet oder unfähig ist, sein Leben ohne Behandlung in Selbstbestimmung zu führen. Die Ärzte sind gehalten, das jeweils mildeste Mittel anzuwenden - statt Medikamenten etwa auch eine Psychotherapie zu erwägen.

Mit einer Zwangsbehandlung darf auch nicht gegen eine Patientenverfügung verstoßen werden. Liegt diese nicht vor und der Kranke weigert sich, Medikamente einzunehmen, müssen die Ärzte bei einem Gericht einen Antrag auf Zustimmung zur Zwangsbehandlung stellen. Die Richter müssen dann ein Sachverständigengutachten einholen.

Die CDU sieht alle ihr wichtigen Punkte in der Gesetzesänderung erfüllt. Der FDP-Abgeordnete Jochen Haußmann lobte die „gute Arbeit“ und gab für seine Fraktion grünes Licht. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Herbst 2011 der Klage eines Insassen des baden-württembergischen Maßregelvollzugs gegen Zwangsmedikation stattgegeben. Demnach waren die bisherigen gesetzlichen Regelungen im sogenannten Unterbringungsgesetz des Landes zu vage.

Nach groben Schätzungen wurden bisher etwa vier Prozent der im Jahresschnitt rund 100.000 Patienten in psychiatrischen Einrichtungen im Südwesten medizinisch zwangsbehandelt. Zu den Institutionen gehören unter anderem die acht Zentren für Psychiatrie, die Universitätskliniken und der Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter.dpa

© dpa/aerzteblatt.de

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cattac13
am Montag, 20. Mai 2013, 19:50

Zwangsmedikation mit Einwilligung??

Was bitte ist eine "Zwangsmedikation mit Einwilligung des Patienten"?
Entweder es liegt eine Einwilligung vor - dann ist es keine Zwangsmedikation - oder es ist eben eine Zwangsbehandlung - per Definition gegen den Willen/ohne Einwilligung des Patienten.

Und:
"Die Ärzte sind gehalten, das jeweils mildeste Mittel anzuwenden - statt Medikamenten etwa auch eine Psychotherapie zu erwägen".
Mal ehrlich: Ist es in der heutigen Psychiatrielandschaft tatsächlich notwendig, so etwas von der Politik gesagt zu bekommen?
Wenn DAS nicht selbstverständlich ist (= Medikamente nur dann, wenn (zwischen)menschliche Kommunikation/Psychotherapie wirklich nicht weiterbringen) - was dann?

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