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Betrugsprozess um PIP-Brustimplantate beendet

Freitag, 17. Mai 2013

Marseille – Nach einmonatiger Verhandlung ist im südfranzösischen Marseille der Betrugsprozess zum weltweiten Skandal um die Billig-Brustimplantate der Firma PIP zu Ende gegangen. Der Anwalt von Firmengründer Jean-Claude Mas forderte am Freitag einen teilweisen Freispruch für seinen Mandanten. Ein Urteil gegen Mas und vier ebenfalls angeklagte frühere Mitarbeiter soll erst am 10. Dezember bekanntgegeben werden.

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Gutachten hätten gezeigt, dass von dem in den Brustimplantaten verwendeten Billig-Silikon „überhaupt keine Gefahr“ ausgehe, sagte Anwalt Yves Haddad in seinem Schlussplädoyer. Daher könne nicht von „schwerer“ Täuschung die Rede sein, wie die Staatsanwaltschaft es Mas vorwirft.

PIP hatte weltweit hunderttausende Brustimplantate verkauft, die mit nicht für die Einlagen zugelassenem Industriesilikon gefüllt wurden. Diese reißen häufiger und rufen Entzündungen hervor. Allein in Deutschland sind etwa 5.000 Frauen betroffen. In dem Verfahren in Marseille traten 7.400 betroffene Frauen als Nebenklägerinnen auf, jede Dritte von ihnen stammt nicht aus Frankreich.  

Im Verlauf des Prozesses hatte Mas wie schon im Polizeiverhör gestanden, seine Brust-Implantate mit dem hausgemachten Billig-Gel gefüllt zu haben. Er widerrief aber seine frühere Aussage, wonach er die Kontrolleure des TÜV Rheinland absichtlich hinters Licht geführt habe. Der TÜV hatte die Implantate europaweit zertifiziert. Mas bestritt auch, dass seine Produkte gesundheitsschädlich gewesen seien.  

Tatsächlich hatte in mehreren Studien, über die während des Prozesses beraten wurde, keine Giftigkeit des PIP-Gels nachgewiesen werden können. Keine Zweifel aber gibt es daran, dass die PIP-Einlagen häufiger reißen und Entzündungen drohen, weshalb die Implantate häufiger wieder herausoperiert werden mussten.  

Staatsanwalt fordert vier Jahre Haft
Staatsanwalt Jacques Dallest forderte für den 73-jährigen Mas eine vierjährige Haftstrafe, eine Geldstrafe von 100.000 Euro sowie das Verbot, im Medizin- oder Gesundheitsbereich tätig zu sein und ein Unternehmen zu führen.  Die mögliche Höchststrafe für den Vorwurf der schweren Täuschung und des Betruges hätte bei fünf Jahren gelegen. Für die vier Mitangeklagten von Mas forderte Dallest Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.  

Am Freitag machte von den fünf Angeklagten nur Firmengründer Mas von seinem Recht Gebrauch, sich noch einmal vor Gericht zu äußern. „Ein großer Prozentsatz der Opfer hat (das eigentlich zu verwendende) Nusil-Gel in den Implantaten“, sagte Mas. Sein eigenes Gel sei aber „nicht giftig, nicht gefährlich“. An seine vier Mitangeklagten gerichtet sagte Mas, er „bedaure“, wie es mit der Firma PIP zu Ende gegangen sei.  

Der Schwindel war 2010 bei einer Kontrolle durch die französische Medizinprodukte­aufsicht aufgeflogen, danach ging die Firma PIP pleite. Unklar ist daher, von wem die betroffenen Frauen entschädigt werden könnten. Gegen Mas laufen in Frankreich noch zwei andere Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung sowie wegen betrügerischen Bankrotts.

Im südfranzösischen Toulon läuft zudem ein Zivilprozess, bei dem betroffene Patientinnen und Händler vom TÜV 50 Millionen Euro wegen mangelhafter Kontrollen verlangen. Der TÜV sieht sich selbst als Opfer eines gezielten Betrugs und argumentiert, seine Aufgabe sei es lediglich gewesen, den Herstellungsprozess zu kontrollieren und nicht die Produkte selbst. © afp/aerzteblatt.de

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Clemens-X
am Freitag, 17. Mai 2013, 19:07

Typisch für das heute übliche Qualitäts-Zertifikatswesen...

Zitat Ende des Artikels: Der TÜV sieht sich selbst als Opfer eines gezielten Betrugs und argumentiert, seine Aufgabe sei es lediglich gewesen, den Herstellungsprozess zu kontrollieren und nicht die Produkte selbst.

Schon bei Einführung der QM-Zertifizierung nach DIN / ISO 9000 haben wir uns (damals war ich noch in der Industrie-Elektronik tätig) darüber amüsiert, dass mit den sau-teuren und aufwendigen Zertifizierungsverfahren nur ein bestimmter Fertigungsablauf und dessen Toleranzen festgeschrieben und dokumentiert wird. Und bei den Zertifzierungen im Gesundheitswesen sieht es ganz genau so aus, denn hier hat man den QM-Blödsinn einfach aus der Industrie übernommen. Genau so hat man ja auch REFA-Methoden und die „Arbeitszeitverdichtung” aus der industriellen Fertigung ins Gesundheitswesen übernommen, ohne zu berücksichtigen, dass es hier nicht um eine Produktion, sondern um Menschen geht!
Man kann also die Produktion von „völlig schrägen” Produkten QM-zertifizieren lassen und jeder Käufer glaubt, er hätte durch das QM-Zertifikat die Sicherheit, ein qualitativ besonders hochwertiges Produkt zu kaufen. Die Äußerung des TÜV bestätigt diese Problematik und gesteht damit zugleich de facto ein, dass QM wie es bis heute leider üblich ist, völlig wertlos ist und keinen Gewinn für die Kunden oder Patienten bedeutet. QM und Zertifizierung so wie sie heute betrieben werden, ist für alle Beteiligten ein Verlust (außer für den Zertifizierer), weil die Zertifizierung sau-teuer ist und letztlich über die Kassenleistungen finanziert wird. Zudem bindet der ganze Dokumentationsaufwand unsinnig Arbeitskraft, die sonst dem Patienten zu Gute kommen könnte.

Die als Folge davon entstehende Dokumentationswut und der Bürokratismus frisst immer mehr wertvolle Zeit, die dem Patienten verloren geht. Zudem kann der bürokratische Arbeitsaufwand meist nicht in eine entsprechende Vergütung umgewandelt werden, sodass weitere Schaden bei den Ärzten, Therapeuten, Pflegekräften und Kliniken entsteht.

Wann führt man endlich ein QM ein, das wirklich zu einer Qualitätssicherung und Verbesserung führt und zudem derart einfach und transparent gehalten wird, dass auch der Laie (Patient) versteht, wie die hohe Qualität gesichert wird und welches Maß an Qualität erreicht wird???
In der Psychotherapie ist der Basler Stundenbogen bekannt. Wenn man ihn in vereinfachter Form konsequent anwenden würde, hätte jede Psychotherapeutische Praxis ein von den Klienten bestätigtes und erstelltes Zertifikat, das sich selbstständig aktualisiert und von jedermann verstanden wird und ggfs. auf Richtigkeit nachprüfbar ist.
In meiner Beratung und Therapie nutze ich so etwas schon seit März 2011 und brauche keinen TÜV oder sonstwas dazu!

Clemens M. Hürten — Lebenslust jetzt! — Rottweil

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