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Debatten um weitere Quotierung für ärztliche Psychotherapeuten

Dienstag, 21. Mai 2013

Berlin – Die jüngste Mindestquotenregelung für ärztliche Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird wieder infrage gestellt. Das geht aus Anfragen im Deutschen Bundestag und entsprechenden Änderungsanträgen als Anhängsel zur vorgesehenen Novellierung des Arzneimittelgesetzes hervor.

Zuletzt hatte sich die Bundestagsabgeordnete der Linken, Katrin Kunert, in der Frage­stunde des Bundestags am 15. Mai danach erkundigt, warum die Bundesregierung an einer Quote für psychotherapeutisch tätige Ärzte festhalte, auch wenn die entsprechen­den Stellen nicht besetzt werden könnten. Kunert verwies auf Angaben aus der ost­deutschen Psychotherapeutenkammer, wonach die Quotierung zur Unterversorgung in der Psychotherapie, insbesondere in den neuen Bundesländern, führen könne.

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Widmann-Mauz: neue Zulassungsmöglichkeiten im Osten
In ihrer Antwort verwies die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz darauf, dass zwar in der Vergangenheit „in einigen wenigen Planungsbereichen Zulassungs­möglichkeiten, die … überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzten vorbehalten sind, nicht besetzt werden konnten“.

Für die Zukunft, so Widmann-Mauz, gebe es in Ostdeutschland aufgrund der Neure­gelung der Bedarfs­planung allerdings „eine Vielzahl neuer Zulassungsmöglichkeiten für Psychothera­peuten“. Zudem bestehe die Möglichkeit, im Rahmen von Sonderbedarfs­zulassungen weitere Sitze zu vergeben. „Eine Unterversorgung im Bereich der psycho­thera­peutischen Versorgung ist daher durch die Quote für psychotherapeutisch tätige Ärzte nicht zu befürchten“, so die Staatssekretärin.

Hintergrund der neuerlichen Diskussion sind die anhaltenden Meinungsverschie­denheiten zwischen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten über die Quotierung. 1999 wurde das heutige Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie dem Planungsbereich „Psychotherapie“ zugeordnet, überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte und Psychotherapeuten in einer Planungsgruppe zusammengefasst.

Damals wurde eine „Ärztequote“ von 40 Prozent eingeführt, die Anfang des Jahres 2009 auf 25 Prozent reduziert wurde. Über diese Quote wurde erneut diskutiert, als im vergangenen Jahr die Bedarfsplanungs-Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) überarbeitet und neu gefasst wurde.

In der neuen Richtlinie ist vorgesehen, die Ärztequote einerseits zu verlängern. Der G-BA begründete dies damit, man wolle „dauerhaft auf ein Versorgungsgleichgewicht zwischen den Fachgruppen hinwirken“. Derzeit ist die Quote bis Ende 2013 befristet. Darüber hinaus wurde beschlossen, für Ärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie eine Mindestquote von 50 Prozent in der Gruppe der ärztlichen Psychotherapeuten vorzusehen.

Denn sie könnten ausschließlich auf dem Weg der Zulassung als Psychotherapeut an der Versorgung teilnehmen. Der G-BA verwies zudem darauf, angesichts der „zahlen­mäßigen Überlegenheit der Psychologischen Psychotherapeuten konnte nur so sicher gestellt werden, dass in jedem Planungsbereich auch für ärztliche Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine gewisse Anzahl an Zulassungs­möglichkeiten und aus Sicht der Patienten jeweils ein angemessener Anteil spezialisierter Versorgung zur Verfügung steht“.

Die Unterquote für Fachärzte für psychosomatische Medizin wurde damit begründet, dass gerade die Versorgung von psychosomatisch Erkrankten besondere Anforderungen stelle: „Ein Therapeut, der ausschließlich psychosomatische Fälle betreut, wird in aller Regel besser auf die spezifischen Fragestellungen der Patienten eingehen können als ein Therapeut, der mit diesem Fachgebiet weniger Erfahrungen hat.“

BMG: Neue Quotierung nur nach Gesetzesänderung
Herbert Menzel, Vorsitzender des Berufsverbands der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Deutschlands (BPM), engagiert sich seit Wochen dafür, dass der Beschluss des G-BA umgesetzt wird. Dafür müsste dieser gesetzlich verankert werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte nämlich den Vorschlag des G-BA zur neuen Quotierung mit Hinweis auf die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit beanstandet. Es fehle an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, um die Quoten fortzusetzen oder neue Unterquoten einzuführen, hieß es aus dem BMG.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wirbt dafür, die Arztquote nicht zu verlängern. „Jede zehnte psychotherapeutische Praxis in Ostdeutschland ist durch die überholte Ärztequote blockiet“, hatte BPtK-Präsident Rainer Richter vor kurzem moniert. Insgesamt seien voraussichtlich mehr als 30 Prozent der insgesamt knapp 600 für Ärzte reservierten Praxissitze in Ostdeutschland nicht zu besetzen.

Dies stelle „ein ernstes Hindernis für eine ausreichende Versorgung psychisch kranker Menschen“ dar. Richter lehnt die weitere Quotierung auch aus einem anderen Grund ab, wie er verdeutlichte: Es gebe „keinen fachlichen Grund“ dafür, „denn psychothera­peutisch tätige Ärzte behandeln die gleichen psychischen Erkrankungen wie Psychotherapeuten“.

Ärztliche Berufsverbände: Kollegen werden dringend gebraucht
Menzel widerspricht: Aufgrund der wachsenden Zahl psychotherapeutischer Erkran­kungen sei eine Doppelqualifikation als Arzt und Psychotherapeut hilfreich. Auch der Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP) und der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN) sind anderer Auffassung als Richter. „Die Darstellung ist in dieser Weise nicht zutreffend. Es werden, solange Unterversorgung besteht, auch psycholo­gische Psychotherapeuten zugelassen. Eine Behinderung durch die Ärztequote besteht demnach in dieser Form nicht.

Zudem: In der Praxis ist neben genauen Medikamentenanamnesen und der Differenzial­diagnose psychiatrischer Krankheitsbilder häufig zum Beispiel auch eine somatische Diagnostik notwendig, um die Beschwerden des Patienten zu diagnostizieren und richtig zu behandeln“, erläutert die BVDP-Vorsitzende Christa Roth-Sackenheim für die Berufsverbände. Aber auch viele neurologische und internistische Krankheiten gingen mit psychischen Störungen einher. „Das müssen Ärzte behandeln. Das können Sie nicht Fachfremden überlassen!“ so Roth-Sackenheim. „Richtig ist allerdings, dass ärztliche Psychotherapeuten dringend gebraucht werden“, sagte die BVDP-Vorsitzende.

Der BPM konnte die Bundestagsabgeordneten bislang noch nicht davon überzeugen, die neue Quotierungsregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses rechtssicher umzusetzen. Union und FDP haben vielmehr einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem sie – angehängt an die jüngste Novellierung des Arzneimittelgesetzes – die bestehende Quotierung bis Ende 2015 verlängern wollen. Man wolle die Erfahrungen mit der neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie abwarten, so die Begründung. © Rie/hil/aerzteblatt.de

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