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Koalition konkretisiert Soforthilfe für Krankenhäuser

Dienstag, 21. Mai 2013

Berlin – Die Bundesregierung hat ihre angekündigte Soforthilfe für Krankenhäuser in Paragrafen gegossen. In einem Änderungsantrag, der an das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ angehängt werden soll, konkretisiert die Koalition, wie sie die Krankenhäuser kurzfristig um etwa eine Milliarde Euro entlasten will. Dabei geht es um die Einführung des vollen Orien­tierungswertes, um eine Modifikation der Mehrleistungsabschläge sowie um eine anteilige Refinanzierung der Tarifsteigerungen und um eine Förderung der Neuein­stellung beziehungsweise Weiter- und Fortbildung von Hygienefachkräften.

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„Um Kostensteigerungen der Krankenhäuser in stärkerem Umfang bei den Krankenhaus­vergütungen berücksichtigen zu können, wird der bestehende Verhandlungsspielraum für die Vergütungsverhandlungen für die Jahre 2014 und 2015 erhöht“, heißt es in der Begründung des Gesetzestextes. Damit soll bei den Budgetverhandlungen zwischen Krankenkassen auf Landesebene und Krankenhäusern in diesen beiden Jahren der vom Statistischen Bundesamt errechnete Orientierungswert in voller Höhe als Obergrenze für Vergütungssteigerungen zum Einsatz kommen.

Über die dauerhafte gesetzliche Ausgestaltung des Veränderungswerts sei im Rahmen einer grundlegenden Strukturreform der Krankenhausfinanzierung zu entscheiden, heißt es weiter. Für diese sollten aber die Ergebnisse des Forschungsauftrages zur Mengen­ent­wicklung abgewartet werden, die die Regierung der Deutschen Krankenhaus­gesell­schaft und dem GKV-Spitzenverband zugewiesen hatte. „Ich erwarte Ergebnisse ab Mitte dieses Jahres“, hatte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vor kurzem erklärt.

Zuschlag je Krankenhausfall
Der größte Anteil des Hilfsprogramms, etwa 750 Millionen Euro in den Jahren 2013 und 2014, soll bei den Krankenhäusern verbleiben, indem Krankenkassen und Kranken­häuser einen Zuschlag je Krankenhausfall vereinbaren, den die Krankenhäuser mit jeder DRG-Fallpauschale erhalten. Durch diese Regelung soll die „doppelte Degression“ aufgehoben werden.

Diese entsteht bislang dadurch, dass Mehrleistungsabschläge zu einer Absenkung des Landesbasisfallwertes führen, dadurch also auch die Krankenhäuser weniger Geld pro Fall erhalten, die gar keine Mehrleistungen erbracht haben. Krankenhäuser, die mehr Leistungen als vereinbart erbringen, müssen „zur Begrenzung des Mengenzuwachses“ krankenhausindividuell jedoch weiterhin Mehrleistungsabschläge hinnehmen.

Zudem werden für das Jahr 2013 vereinbarte Tarifsteigerungen bei den Landesbasis­fallwerten erhöhend berücksichtigt. Die Tarifsteigerungen, die jenseits der für die Budgetverhandlungen geltenden Obergrenze liegen, sollen dabei zur Hälfte auf die Landesbasisfallwerte aufgeschlagen werden.

Förderung von Hygienefachpersonal
Abschließend sollen in den Jahren 2013 bis 2016 die Neueinstellung sowie die Weiter- und Fortbildung von ärztlichem und pflegerischem Hygienefachpersonal durch anteilige Zuschüsse gefördert werden. So wird die Neueinstellung von Hygienefachkräften in der Pflege künftig zu 90 Prozent und im ärztlichen Bereich zu 75 Prozent refinanziert.

„Damit wird ein Schwerpunkt auf die Neueinstellung von Hygienefachkräften in der Pflege und in abgestufter Form von Krankenhaushygienikern mit abgeschlossener Weiter­bildung zum Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie gelegt“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Da der derzeitige Bedarf an Fachärzten im Bereich Hygiene nicht der tatsächlichen Verfügbarkeit entspreche, solle der Anreiz für ein wechselseitiges Abwerben der verfügbaren Fachärzte durch einen Eigenanteil von 25 Prozent abgeschwächt werden. Gefördert werden nur Maßnahmen, die der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (Krinko) beim Robert Koch-Institut beziehungsweise der strukturierten curricularen Fortbildung Krankenhaushygiene der Bundesärztekammer entsprechen.

© fos/aerzteblatt.de

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