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Hausärzte hoffen weiter auf Hausarztverträge nach altem Recht

Dienstag, 21. Mai 2013

München – Nach der Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und dem ablehnenden Votum des Bundesgesundheitsministeriums Mitte Mai hat der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) die Hoffnung auf Verträge nach altem Recht dennoch nicht aufgegeben. Das berichtet der Verband in einem Newsletter an seine Mitglieder.

Hintergrund ist eine Petition des Bayerischen Hausärzteverbandes gegen den Spar-Ab­satz 5 a im Paragrafen 73b des fünften Sozialgesetzbuches. Dieser Absatz sieht vor, dass Ärzte die Mehrkosten für Hausarztverträge künftig an anderer Stelle einsparen sollen, zum Beispiel durch weniger Krankenhauseinweisungen oder eine günstigere Medikation. Der BHÄV hatte in seiner Petition dagegen 150.000 Stimmen mobilisiert.

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Zwar habe das Bundesministerium in der Person des Staatssekretärs Thomas Ilka das Anliegen abgelehnt, der BHÄV-Vorsitzende Dieter Geis habe aber in der Sitzung Unter­stützung aus allen Fraktionen erhalten. „Für Ihr Anliegen haben alle Verständnis, die sich für Regionalpolitik engagieren. Da rennen Sie offene Türen ein“, sagte laut dem BHÄV sogar der Obmann der Liberalen, Peter Röhlinger.

„Die Mitglieder des Petitionsausschusses werden jetzt die Materie eingehend prüfen und dann in einer der nächsten Sitzungen entscheiden, welche weiteren Schritte das Gremium dem Bundestag empfiehlt. Diese Abstimmung findet dann vermutlich nach der Bundestagswahl statt“, beschreibt der BHÄV das weitere Procedere.

Der Verband wies darauf hin, dass sich der Absatz 5a im Paragrafen 73b in Bayern zurzeit noch nicht auswirke, da alle derzeit gültigen Hausarztverträge noch nach altem Recht geschlossen worden seien, also ohne den Absatz 5a. Allerdings dränge die Zeit, denn diese Verträge gälten nur bis Mitte 2014. © hil/aerzteblatt.de

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