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Regierung will Prüfverfahren von Krankenhaus­abrechnungen reformieren

Mittwoch, 22. Mai 2013

Berlin – ­ Die Koalition will die Prüfung fehlerhafter Krankenhausabrechnungen refor­mieren. Hintergrund sind immer wieder aufflammende Streitigkeiten zwischen Kranken­kassen und Krankenhäusern über die Korrektheit von Krankenhausabrechnungen. Erst Ende April hatte der GKV-Spitzenverband erklärt, die Hälfte aller vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüften Abrechnungen sei falsch gewesen. Der Verband unterliege einer Fehleinschätzung, hatte die Deutsche Krankenhaus­gesellschaft (DKG) erwidert.

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Beide Organisationen will die Bundesregierung nun damit beauftragen, das Verfahren zur Prüfung von Krankenhausabrechnungen neu auszugestalten. Das geht aus einem Änderungsantrag von Union und FDP hervor, der im Juni an das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ angehängt werden soll.

Bereits bis zum Ende dieses Jahres sollen GKV-Spitzenverband und DKG demnach Regelungen finden, mit denen künftig „Konflikte zwischen den Vertragspartnern bei der Abrechnungsprüfung im Krankenhausbereich“ vermieden sowie „die Modalitäten der Konfliktlösung stärker in die Eigenverantwortung der Vertragspartner“ gelegt werden, heißt es in der Begründung der Gesetzesänderung.

Konkret soll unter anderem vereinbart werden, wann die Krankenhäuser die Unterlagen bei den Kassen vorlegen müssen, wie Abrechnungsprobleme vor Einschalten des MDK umgangen werden können, in welchem Stadium der MDK einzuschalten ist und wie lange eine Prüfung dauern soll.

Zudem sollen beide Organisationen ebenfalls bis Ende des Jahres einen Schlichtungs­ausschuss auf Bundesebene bilden, der „verbindliche Entscheidungen zu grund­legenden Kodier- und Abrechnungsfragen“ trifft. Dadurch könnten der „Umfang streitbehafteter Fragen nachhaltig vermindert“ sowie die Sozialgerichte entlastet werden, die bei Streitigkeiten der Vertragspartner bislang zuständig sind.

Sekundäre Fehlbelegungen besser identifizieren
Bis zum Ende des Jahres 2014 sollen GKV-Spitzenverband und DKG darüber hinaus ein Verfahren entwickeln und erproben, mit dem sogenannte sekundäre Fehlbelegungen besser identifiziert werden können, also Behandlungen von Patienten, die eigentlich nicht mehr stationär erfolgen müssten. Dieser Bereich ist der Bundesregierung zufolge ein Schwerpunkt der Tätigkeit des MDK.

„Zu prüfen ist, ob unter Anwendung zu definierender Kriterien eine belastbare Prüfung aufgrund von statistischen Abweichungen der Werte für das einzelne Krankenhaus gegenüber den Durchschnittswerten möglich ist und ob im Rahmen einer modellhaften Erprobung unter Praxisbedingungen eine Verminderung des Prüfaufwandes gelingt“, heißt es in der Gesetzesbegründung. 

DKG und GKV-Spitzenverband: Unterschiedliche Bewertung
Die beauftragten Organisationen bewerten die Pläne der Bundesregierung unter­schiedlich. „Die geplante Neuregelung stellt einen gewichtigen Schritt in die richtige Richtung dar“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Positiv zu bewerten sei vor allem der Ansatz, den GKV-Spitzen­verband und die DKG zu beauftragen, die Ausgestaltung des MDK-Prüfverfahrens zu regeln.

Denn dadurch bestehe die Möglichkeit, die widerstreitenden Interessen der Leistungserbringer und der Kostenträger zu einem Ausgleich zu bringen und das Konfliktpotenzial im Zusammenhang mit MDK-Prüfungen erheblich zu reduzieren, was letztlich zu einer nicht unerheblichen Zeit- und Kostenersparnis aller Beteiligten führen werde.

„Das Problem fehlerhafter Krankenhausabrechnungen basiert nicht auf einem Mangel an Regeln zu offenen Fragen“, erklärte hingegen die stellvertretende Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes Ann Marini. „Kritisch ist die unsachgemäße Ausnutzung von Spielräumen, die es auch bei weiteren Regeln wieder geben würde.“ Insofern änderten die Pläne der Regierungskoalition die bestehende Situation nicht. Denn keine der Maßnahmen setze einen Anreiz für die Krankenhäuser, künftig Fehler zu vermeiden – weder ein geändertes Prüfverfahren noch das Einrichten von Schlichtungsausschüssen.

„Statt zusätzliche Bürokratie zu installieren, sollte der Gesetzgeber endlich echte Anreize setzen, damit Krankenhäuser korrekt abrechnen“, forderte Marini. „Deshalb brauchen wir wirksame Sanktionen bei fehlerhaften Krankenhausabrechnungen.“ / fos   © fos/aerzteblatt.de

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