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Diakonie Niedersachsen: Tarifeinigung jenseits des „Dritten Weges“?

Donnerstag, 23. Mai 2013

Hannover – Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und die nieder­sächsische Diakonie auf der einen Seite sowie die Gewerkschaften Marburger Bund (MB), Landesverband Niedersachsen, und Verdi auf der anderen Seite, wollen künftig Tarifverträge miteinander abschließen. Dazu haben beide Seiten eine „Prozess­vereinbarung“ paraphiert, die die wesentlichen Eckpunkte weiterer Verhandlungen benennt. Bis zum 1. April 2014 soll ein Tarifvertrag geschlossen werden.

Als ersten „Testlauf“ für die künftige Tarifpartnerschaft einigten sich die evangelischen Arbeitgeber in Niedersachsen und die Gewerkschaften zunächst auf eine Erhöhung der Entgelte für die über 30.000 Diakonie-Beschäftigten in Krankenhäusern und Altenheimen. Dabei blieb die Arbeitsrechtliche Kommission außen vor.

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Die Ärztinnen und Ärzte in den diakonischen Krankenhäusern in Niedersachsen sollen bis zum Januar 2014 stufenweise insgesamt 6,9 Prozent mehr Gehalt erhalten. Dies bestätigte Rainer Kirchhoff, Justiziar des MB-Landesverbandes Niedersachsen, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Das sonstige Klinikpersonal erhält in drei Schritten insgesamt 5,5 Prozent mehr Geld bis Januar 2014. Die Beschäftigten in der Altenpflege erhalten nur 2,5 Prozent mehr – wegen der hier besonders angespannten Kostensituation, wie es heißt.

Kleine Sensation
Die nüchterne Meldung aus Niedersachsen ist eine kleine Sensation: Denn bislang kommen arbeitsrechtliche Regelungen in kirchlichen Einrichtungen auf dem „Dritten Weg“ zustande. Danach sind Streik und Aussperrung – dem Tarifvertrag immanent – zum Schutz des kirchlichen Auftrags nicht möglich. Arbeitskämpfe in Tarifauseinan­der­setzungen seien mit dem Selbstverständnis des kirchlichen Dienstes als Glaubens- und Dienstgemeinschaft nicht vereinbar, lautet die Begründung dafür.

Der Dritte Weg findet seine vermeintliche Legitimation im verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen (Artikel 140 Grundgesetz). Demnach können die Kirchen ihre Angelegenheiten – und somit auch das Personalrecht – eigenständig regeln. Der MB und Verdi fordern seit Jahren, dieses Privileg der Kirchen abzuschaffen. Es sei nicht mehr zeitgemäß.

So präsentierte die Ärztegewerkschaft Marburger Bund im Vorfeld der 112. Haupt­versammlung im November 2007 in Berlin eine Mitgliederbefragung, wonach die Ausbeutung ärztlicher Arbeitskraft in den konfessionellen Kliniken mit am schlimmsten ist. „Es ist scheinheilig, wenn die Kirchen einerseits das christliche Menschenbild der Nächstenliebe und Barmherzigkeit predigen, andererseits jedoch ihre ärztlichen Mitarbeiter gnadenlos ausbeuten“, kommentierte der damalige MB-Bundesvorsitzende Frank Ulrich Montgomery die Befragungsergebnisse und forderte die Kirchen zu Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund auf.

Im November 2012 entschied dann der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt, dass Caritas und Diakonie zwar weiterhin selbst bestimmen dürfen, wie sie in ihren Einrichtungen die Arbeitsbedingungen regeln. Dies gelte aber nur, wenn die Gewerkschaften organisatorisch über die Arbeitsrechtlichen Kommissionen in dieses Verfahren eingebunden sind und das Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite als Mindestarbeitsbedingung verbindlich ist.

„Wenn Gewerkschaften keine adäquate Beteiligung erfahren und die Arbeitgeber die verbindlichen Vorgaben des Dritten Weges ad absurdum führen, können Streiks durchaus legitimiert sein“, folgerte der derzeitige MB-Bundesvorsitzende Rudolf Henke im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt.

„Sozialpartnerschaft“ angestrebt
Vor dem Hintergrund der BAG-Entscheidung streben die Gesprächspartner in Niedersachsen nun eine „Sozialpartnerschaft“ an. Berücksichtigt werden müssten die Anliegen der Kirchen nach einer kirchengemäßen Regelung wie auch die Anliegen der Gewerkschaften nach koalitionsgemäßer Betätigung.

Was das Vorgehen in Niedersachsen für die Zukunft des Dritten Weges bedeutet, sehen beide Seiten indes unterschiedlich. Verdi fordert, dass die Tarifverhandlungen künftig den Dritten Weg ersetzen. Die Diakonie sieht sich hingegen weiterhin innerhalb der Grenzen des kirchlichen Arbeitsrechts. Eine Diakonie-Sprecherin erklärte, es sei nun Aufgabe der Evangelischen Kirche in Deutschland, über einen Rechtsrahmen zu entscheiden, der beide Wege ermögliche.

Noch offen ist, inwieweit das Streikrecht im neuen Tarifvertrag verankert sein wird. „Für uns als Gewerkschaft ist es natürlich sehr wichtig, dass wir in einem Tarifkonflikt als äußerstes Mittel auch zum Streik aufrufen dürfen“, betonte MB-Justiziar Kirchhoff. Bis Ende Juni wolle man hier eine Einigung erzielen.

„Wir sind froh, dass wir jetzt einen gemeinsamen guten Weg mit den Gewerkschaften begonnen haben“, sagte der Vorstandssprecher der niedersächsischen Diakonie, Christoph Künkel, heute vor der Presse in Hannover. Damit komme man dem großen Ziel, einem Flächentarifvertrag „Soziales“ für Niedersachsen, näher. Darin eingebunden werden sollen auch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege mit dem Ziel, Lohndumping in der Branche geschlossen entgegenzutreten.

Der MB-Landesverband Niedersachsen hat die Prozessvereinbarung noch nicht unteschrieben JF/DPA © JF/dpa/aerzteblatt.de

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