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Kabinett unterstellt 26 psychoaktive Substanzen dem Betäubungs­mittelgesetz

Donnerstag, 23. Mai 2013

Berlin – Das Kabinett hat gestern die 27. Verordnung zur Änderung betäubungs­mittel­rechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit sollen 26 neue psychoaktive Substanzen in die Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen werden. Ziel ist es, so den Missbrauch dieser Stoffe einzudämmen, die Gesundheit Einzelner und der Bevölkerung zu schützen und die Strafverfolgung zu erleichtern.

Bei den Substanzen handelt es sich um synthetische Cannabinoide sowie um synthe­tische Derivate des Cathinons, Amphetamins und Phencyclidins. Ebenfalls dem BtMG unterstellt werden die Benzodiazepine Etizolam und Phenazepam. Weiterhin wurde das kürzlich in Deutschland als Arzneimittel zur Behandlung von ADHS zugelassene Lisdex­amfetamin aufgenommen, da dieses über ein entsprechendes Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial verfügt.

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Synthetische Cannabinoide und Cathinone, die zwei Drittel aller neuen gemeldeten Substanzen ausmachen, werden durch Abwandlung bekannter chemischer Grundgerüste synthetisiert. Dadurch entstehen Stoffe mit ähnlichen Wirkungs- und Nebenwirkungsprofilen sowie vergleichbaren Gefährdungspotenzialen bereits gelisteter Betäubungsmittel.

Der Konsum dieser neuen psychoaktiven Substanzen ist mit unkalkulierbaren gesundheitlichen Risiken verbunden. Die sogenannten Designerdrogen, „legal highs“, „Kräutermischungen“ oder „Badesalze“ unterliegen, auch solange sie noch nicht dem BtMG unterstellt sind, dem Arzneimittelgesetz.

Der Bundesrat muss der vom Kabinett beschlossenen Änderungsverordnung noch zustimmen. © hil/aerzteblatt.de

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Quintus
am Samstag, 25. Mai 2013, 16:53

Das hilflose Verbieten geht weiter

All die neuen synthetischen psychoaktiven Substanzen sind nur die Blüten einer verfehlten Drogenpolitik.
Die Verbote haben bis heute Angebot und Nachfrage nicht verringert. Ganz im Gegenteil. Das Ziel, negative Auswirkungen zu verhindern, wurde und wird damit nicht erreicht.
Diese Politik geht an den Lebensrealitäten vorbei und überlässt den Drogenmarkt dem Schwarzmarkt, der sich weder um Jugendschutz noch Qualität schert. Die Prohibition nimmt die gesundheitliche Schädigungen der Konsumenten in Kauf. Die Profite der Drogenmafia sind also weiterhin garantiert.

Die Leidtragenden dieser Repression sind überwiegend Konsumenten, die neben den gesundheitlichen Risiken zusätzlich kriminalisiert und in das soziale Abseits gedrängt werden. Etwa 100.000 Strafverfahren werden z.B. pro Jahr allein wegen konsumbezogener Cannabisdelikte (ohne Handel!) eingeleitet, die Polizei und Justiz beschäftigen und zum großen Teil, aber nur bei "Ersttätern", eingestellt werden. Die Kosten (ca. 1,6 Milliarden € ) werden vom Steuerzahler getragen.
Diese Personen sind keine Kriminellen, sondern ganz normale Menschen.

Nicht jeder Genuss von illegalen Drogen ist gleich Missbrauch. Hier reicht das Spektrum wie bei Alkohol von "mal ein Gläschen Wein" bis hin zum "Komasaufen".
Eine Erziehung zur Drogenmündigkeit sollte in einer freien Gesellschaft möglich sein, die einen selbstbestimmten und vernünftigen Umgang mit Drogen möglich macht, statt ihn auf Alkohol, Tabak und Koffein zu beschränken. Das macht diese Politik unglaubhaft.

Eine Legalisierung und Regulierung von natürlichem Cannabis und MDMA würde
einen weitestgehenden Schutz der Jugend und Gesundheit der Konsumenten möglich machen und den Markt für ungeprüfte sythetische psychoaktive Substanzen austrocknen. Mit den freiwerdenden Resourcen können Aufklärung und Prävention betrieben werden. Und: die Polizei kann sich auf wirkliche Verbrecher konzentrieren.

Vernunft ist gefragt. Und keine Ideologie, die mehr schadet als nutzt!

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