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Fachgesellschaften schlagen Veränderungen bei Nutzenbewertung vor

Freitag, 24. Mai 2013

Köln/Wiesbaden/Berlin – Veränderungen bei der Nutzenbewertung von Medikamenten nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) fordern fünf medizinische Fachgesellschaften. Sie wenden sich damit an das Institut für Qualität und Wirtschaft­lichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM), die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK), die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und die Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoff­wechselkrankheiten (DGVS) konzentrieren sich auf mehrere methodische Aspekte, die aus ihrer Sicht im Augenblick problematisch sind.

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Für die Nutzenbewertung eines Medikamentes nach AMNOG definiert der G-BA eine zweckmäßige Vergleichstherapie. Diese Vergleichssubstanz, so der erste Kritikpunkt der Fachgesellschaften, sei oft unpassend gewählt und widerspreche dem aktuellen Stand medizinischen Wissens. Daher sollte die Festlegung der Vergleichssubstanz „unter Einbeziehung der Fachgesellschaften und unter Beachtung gültiger Behandlungs­leitlinien erfolgen“, schlagen die Wissenschaftsorganisationen vor.

Zweitens bleibe bei den Bewertungen häufig unklar, was das IQWiG als Zusatznutzen eines Präparats ansehe. Ein weiterer Kritikpunkt der Fachgesellschaften bezieht sich auf die Auswahl der Gutachter. Diese Auswahl sei häufig intransparent und widerspreche damit guter wissenschaftlicher Praxis, bemängeln die Organisationen.

Häufig widersprächen IQWiG-Entscheidungen heute geltenden Leitlinien-Empfehlungen. Hier setzt ein weiterer Vorschlag an: „Weichen IQWiG-Einschätzungen vom aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand ab, muss das Institut dies begründen“, so die Fachgesellschaften. Nur so sei die Arbeit des IQWiG für praktizierende Ärzte, Patienten und Angehörige nachvollziehbar.

In ihrer Stellungnahme betonen die Fachgesellschaften ihre Bereitschaft, das IQWiG bei seiner Arbeit mit wissenschaftlicher Expertise zu unterstützen. „Wir bieten an, eine Kommission mit Mitgliedern zu gründen, die die Prozesse, Gespräche, Fragen, Klärungen und Diskussionen mit dem IQWiG frühzeitig und konstruktiv gestalten. Dies würde viele Probleme, Zeit, Diskussionen und aus unserer Sicht beklagenswerte und zum Teil nicht akzeptable Fehlentwicklungen vermeiden“, stellen die Wissenschaftsorganisationen fest.

Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, wies die Forderungen der Fachgesellschaften nach Veränderungen bei der frühen Nutzenbewertung als unbegründet zurück.

„Die vorgebrachten Argumente können angesichts der bisherigen Bewertungspraxis des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und des G-BA in keiner Weise überzeugen“, erklärte Hecken. Schließlich seien die Fachgesellschaften intensiv in das Verfahren eingebunden und könnten schriftlich und mündlich Stellung nehmen.

„Sie entscheiden allerdings – aus gutem Grund – nicht über das abschließende Wertungsergebnis, was vor dem Hintergrund einer unabhängigen und evidenzbasierten Bewertung auch nicht sachgerecht wäre“, sagte Hecken am Freitag in Berlin. © hil/aerzteblatt.de

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