KV Bayerns gegen Kassenpläne zu Neuregelungen in der psychotherapeutischen Versorgung
Freitag, 24. Mai 2013
München – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns lehnt Koordinierungsstellen der Krankenkassen ab, an die sich Patienten wenden sollen, bevor sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Über diese Koordinierungsstelle soll „der Patient bedarfsgerecht in die Therapie gesteuert“ werden, heißt es in einem Thesenpapier der Kassen, über das der Spiegel Anfang Mai berichtet hat.
„Dies ist ein als Informationsangebot getarnter, massiver Eingriff in die Beziehung zwischen Patient und Arzt beziehungsweise Psychotherapeut“, sagte Ilka Enger, zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV. Dadurch werde nicht nur die freie Arzt- und Psychotherapeutenwahl der Patienten, sondern auch die Therapiefreiheit eingeschränkt.
Sie kritisierte, eine neue, dem eigentlichen Behandlungsbeginn vorgeschaltete Instanz der Krankenkassen sei eine bürokratische Hemmschwelle, die es gerade Patienten mit akuten psychischen Erkrankungen schwer mache, eine Therapie in Anspruch zu nehmen. „Es steht den Krankenkassen nicht zu, darüber zu entscheiden, ob in einem konkreten Fall Therapiebedarf besteht und welche Therapieform die geeignete ist. Das ist Sache der behandelnden Ärzte und Psychotherapeuten“, so Enger.
Sie kritisierte außerdem die von den Kassen geäußerte Vermutung, Therapeuten empföhlen Patienten zu selten eine Gruppentherapie. Auch dies sei eine Unterstellung und ein Eingriff in die therapeutische Freiheit, sagte die KV-Vize. © hil/aerzteblatt.de
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