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Säumige Beitragszahler sollen stärker entlastet werden

Montag, 27. Mai 2013

Berlin – Wer als gesetzlich Versicherter seinen Krankenkassen-Beitrag nicht bezahlen kann, wird künftig noch stärker entlastet als bisher geplant. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) kündigte am Sonntag in Berlin an, dass die vom Bundeskabinett bereits beschlossene Regelung zur Entlastung auch rückwirkend geltend soll. Die Senkung des genannten Säumniszuschlages von fünf auf ein Prozent soll damit auch für die Altfälle gelten, die bisher nicht erfasst waren.

Ursprünglich hatte es geheißen, der gesenkte Säumniszuschlag solle nur für neu hinzukommende Beitragsschulden gelten. Vor der Neuregelung angehäufte Rückstände wären damit unverändert hoch geblieben. Dies will die schwarz-gelbe Koalition nun korrigieren.  „Wir wollen den Menschen helfen, die erdrückend große Schuldenberge bei ihrer Kasse oder Versicherung angehäuft haben“, erklärte Bahr. „Sie müssen wieder eine Perspektive bekommen, dass sie die Schulden und ihre laufenden Beiträge in den Griff bekommen.“  

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Nach Bahrs Worten gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung 100.000 säumige Beitragszahler, die einen Schuldenberg von insgesamt gut zwei Milliarden Euro angehäuft haben. Die große Summe ist auf den bislang fälligen Zuschlag in Höhe von fünf Prozent zurückzuführen, den die Säumigen pro Monat bezahlen müssen. Die Betroffenen haben lediglich Anspruch auf eine Versorgung in akuten Fällen, etwa bei starken Schmerzen oder einer Schwangerschaft.  Betroffen sind die freiwillig Versicherten, bei denen es sich häufig um Selbstständige handelt.    

In der privaten Krankenversicherung gibt es gut 140.000 säumige Beitragszahler. Sie sollen nach dem vom Kabinett im April beschlossenen Gesetzentwurf in einen Notlagentarif mit reduzierten Leistungen überführt werden.  

Über die Ausweitung der Regelung auf Altfälle hatte zuvor die Süddeutsche Zeitung berichtet.  Die gesetzlichen Krankenkassen sollten zudem den Auftrag erhalten, sich um eine Regelung zu bemühen, durch die Beiträge ermäßigt, gestundet oder ganz erlassen werden können, sagte der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn dem Blatt. Das gelte für Beitragsrückstände, die seit April 2007 aufgelaufen seien. Wer davon profitieren wolle, müsse sich bis Ende 2013 an seine zuständige Krankenkasse wenden. © afp/aerzteblatt.de

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