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KBV-Vertreter­versammlung einigt sich auf EBM-Reformen

Montag, 27. Mai 2013

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geht davon aus, dass mehrere Beschlüsse zur Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) zum 1. Oktober 2013 wirksam werden können, darunter neue Regeln zur Trennung der haus- und der fachärztlichen Honorartöpfe sowie zur finanziellen Besserstellung der Grundversorger. Entsprechende Beschlüsse hätten die Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) am Abend vor der offiziellen Vertreterversammlung (VV) in einer geschlossenen Sitzung gefasst, bestätigte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler heute vor der Presse in Hannover. Sie sollen schon am kommenden Freitag mit dem GKV-Spitzen­verband verhandelt werden.

Köhler wertete es als „historischen Schritt“, dass das haus- und fachärztliche Vergü­tungs­volumen in Zukunft getrennt voneinander erhöht werden können. So könne man viel gezielter und nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip verteilen, sagte er. KBV-Vorstand Regina Feldmann ergänzte, dadurch ließe sich auch auf hausärztliche Versorgungsmängel reagieren, ohne dass andere Arztgruppen Vergütungseinbußen fürchten müssten.

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Die KBV hatte bei der Vorbereitung dieser Änderung darauf verwiesen, dass in Zukunft jeder einzelne Honorartopf mit dem zusätzlichen Geld gefüllt werden soll, das KV und Krankenkassen aufgrund der Veränderungsraten für Demografie und Morbidität verhan­delt haben. Gleichzeitig könnten weitere Steigerungsraten vereinbart werden, beispiels­weise, um bestimmte Leistungen zu fördern.

Neue Strukturpauschale für wohnortnahe fachärztliche Grundversorger
Ein weiterer Beschluss sieht vor, mit einer neuen Strukturpauschale die wohnortnahen fachärztlichen Grundversorger zu stärken. Dies bedeute für bestimmte Facharztgruppen wie Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Augenärzte und Orthopäden eine Honorarsteigerung von durchschnittlich fünf bis sechs Prozent, allerdings nicht für jeden einzelnen Arzt, erläu­terte Köhler. Weniger Honorar als zuvor erhalte aber niemand, weil die neue Struktur­pauschale aus Honorarzuwächsen finanziert werde.

Angenommen wurden im Kern auch die Vorschläge der KBV, die darauf abzielen, die klassischen hausärztlichen Leistungen im EBM besser zu honorieren. Dies sei wichtig „für künftige Generationen junger Hausärzte“, unterstrich Köhler. Bekanntlich soll die heutige Versichertenpauschale eine stärkere Altersgewichtung nach sechs Altersklassen erhalten. Ausgeklammert werden sollen daraus bestimmte Leistungen, darunter beispielsweise das ausführliche Gespräch, das wieder als Einzelleistung vergütet werden soll.

Zudem sollen „typische“ Hausärzte zusätzlich eine versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale pro Patient erhalten, nicht aber „atypische“ Hausärzte. Die konkreten Beschlüsse der VV will die KBV in Kürze veröffentlichen.

Angesprochen auf die diesjährigen Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen, sagte Köhler, eine konkrete Euro-Honorarforderung werde er noch nicht aufstellen. Er fordert jedoch, dass errechnete Veränderungsraten bei Demografie und Morbidität auch von den Krankenkassen finanziert werden, ebenso ein Inflationsausgleich, der schätzungsweise zwei Prozent betragen könne.

Dies sei „sicher nicht unbotmäßig“, so der KBV-Vorstandsvorsitzende. Im Sinne der immer wieder von den Niedergelassenen geforderten Planungssicherheit will Köhler sich in den Honorarverhandlungen außerdem dafür einsetzen, dass die haus- und fach­ärztlichen Grundversorgerleistungen aus der budgetierten Gesamtvergütung ausgegliedert und ohne Mengenbegrenzung finanziert werden, so wie seit kurzem die Richtlinien-Psychotherapie. © Rie/aerzteblatt.de

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