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Neue Bedarfsplanung für Hessen

Montag, 3. Juni 2013

Frankfurt – Einen neuen Bedarfsplan für Hessen hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zusammen mit den Krankenkassen des Bundeslandes aufgestellt. Sie setzt damit die bundesweite Richtlinie zur Bedarfsplanung um.

Insgesamt steigt die Zahl der Planungsbereiche in Hessen auf 99, wobei es allein in der hausärztlichen Versorgung 68 Planungsbereiche gibt. „Dies ermöglicht eine feinere Planung, die den Versorgungsanforderungen gerade in ländlichen Gebieten besser gerecht wird“, hieß es aus der KV. Mit steigender fachärztlicher Spezialisierung steigt die Größe des Planungsbereichs.

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Die neue Bedarfsplanung soll regionale Besonderheiten besser abdecken: Galten bisher für alle beplanten Arztgruppen in Hessen 26 Planungsbereiche analog zu den politischen Grenzen der Kreise und kreisfreien Städte, teilen sich die Arztgruppen jetzt in vier Versorgungsebenen auf. Neu ist auch, dass alle Arztgruppen beplant werden.

Die KV hat die bundesweiten Vorgaben regional angepasst, zum Beispiel bei den Städten Frankfurt und Offenbach.

Der Bedarfsplan liegt dem Hessischen Sozialministerium zur Prüfung vor. Er soll 18 Monate gültig sein und danach weiterentwickelt werden soll. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen wolle seine Beschlüsse zur vertragsärztlichen Versorgung in der letzten Juniwoche auf der Grundlage der neuen Bedarfsplanung treffen, kündigte die KV an. © hil/aerzteblatt.de

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