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Einigung zum Wettbe­werbsrecht: Kartellamt prüft Kranken­kassen-Fusionen

Donnerstag, 6. Juni 2013

Berlin/Hamburg – Einen Kompromiss zur Novelle des Wettbewerbsrechts und seine mögliche Anwendung auf die gesetzliche Krankenversicherung hat der Vermittlungs­ausschuss von Bundestag und Bundesrat gefunden. Das berichtet die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hamburg heute. Den Kompromiss habe eine informelle Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses unter Leitung der Ham­burger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) erarbeitet. Bundestag und Bundesrat sollen sich noch diese Woche mit dem Vorschlag des Vermittlungs­ausschusses befassen.

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Nach dem Kompromiss werden gesetzliche Krankenkassen nicht grundsätzlich dem Kartellrecht unterworfen. Allerdings werde das Kartellamt freiwillige Fusionen von Krankenkassen prüfen, es soll dabei allerdings die zuständigen Aufsichtsbehörden einbinden. Auch die letztendliche Genehmigung einer Fusion soll von den Aufsichts­behörden kommen. Bei Rechtsstreitigkeiten darüber seien die Sozialgerichte zuständig, nicht wie sonst bei kartellrechtlichen Verfahren die Zivilgerichte.

„Der Kompromiss ist eine gute Lösung im Interesse eines qualitativ hochwertigen und sozial orientierten Gesundheitswesens“, so Prüfer-Storcks. Es mache deutlich, dass der Gesetzgeber weiterhin eine enge Zusammenarbeit der gesetzlichen Krankenkassen wünscht.

Die von CDU/CSU und FDP im Bundestag beschlossene 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen enthielt ursprünglich weitreichende Regelungen für das Gesundheitswesen, die der Bundesrat bemängelt hatte. Es ging dabei um Rechts­änderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, die eine Gleichsetzung der am Gemeinwohl orientierten Krankenkassen mit privatwirtschaftlichen und gewinnorientierten Unternehmen nach sich gezogen hätte.

Eine Gesetzesänderung in der ursprünglich vorgelegten Form hätte die Gefahr deutlich erhöht, dass der Europäische Gerichtshof künftig gesetzliche Krankenkassen als Unternehmen einstufen und damit das europäische Wettbewerbsrecht auf das gesamte deutsche Gesundheitswesen ausdehnen könnte.

Außerdem hätte die Regelung die Zusammenarbeit der Kassen behindert. „Die ursprüng­lich von der Bundesregierung vorgesehenen Änderungen hätten zu einer deutlichen Verschlechterung der Versorgungssituation geführt und Kosten­steuerungs­instrumente, wie beispielsweise Arzneimittelrabattverträge, infrage gestellt. Ich bin sehr froh über die nun gefundene Lösung“, so Prüfer-Storcks. © hil/aerzteblatt.de

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