Bundestag billigt Gesetz für Apotheken-Notdienste auf dem Land
Freitag, 7. Juni 2013
dpa
Berlin – Um die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten zu sichern, werden den Apotheken die Notdienste in der Nacht künftig besser vergütet. Ein gestern vom Bundestag beschlossenes Gesetz legt fest, dass alle Apotheken für jeden geleisteten Nachtdienst einen pauschalen Zuschuss erhalten. Hinzu kommen die 2,50 Euro, die die Apotheke bereits jetzt pro Medikament erhält, das sie während eines Notdienstes verkauft.
Von der Neuregelung sollen insbesondere die ländlichen Apotheken profitieren, die viele Notdienste anbieten müssen, dabei aber nur wenige Medikamente verkaufen. Der Zuschuss soll aus einem Fonds gezahlt werden, den der Deutsche Apothekerverband errichtet und verwaltet. Zur Finanzierung wird der Festzuschlag erhöht, den die Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel von den Krankenkassen erheben. © afp/aerzteblatt.de
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