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Erwerb von Dopingmitteln ist künftig strafbar

Montag, 10. Juni 2013

Berlin – Deutschland schiebt dem Doping im Sport einen zusätzlichen Riegel vor. Der Bundestag verabschiedete am Freitag ein Gesetz, das bereits den Erwerb von leistungssteigernden Substanzen verbietet. Bislang war lediglich der Besitz von Dopingmitteln strafbar. Dadurch soll die Strafverfolgung erleichtert werden.

Nach Angaben der Bundesregierung ist der Besitz schwerer nachzuweisen als ein versuchter Erwerb. Wenn bislang etwa verbotene Dopingmittel vom Zoll abgefangen wurden, befand sich die Lieferung noch nicht im Besitz des Empfängers, der deshalb nicht belangt werden konnte. Nach dem neuen Gesetz muss er jetzt mit einer Strafe rechnen.

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© dpa/aerzteblatt.de

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