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Bundesrat: Kartellrecht, Korruption und Hilfe für Contergangeschädigte

Montag, 10. Juni 2013

Berlin – Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem „Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (8. GWB-Novelle) zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für eine Novellierung des Wettbewerbsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Vorausgegangen war nach monatelangen Verhandlungen eine Einigung im Vermittlungsausschuss am Mittwochabend.

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Der nun verabschiedete Kompromiss sieht vor, dass gesetzliche Krankenkassen nicht grundsätzlich dem Kartellrecht unterworfen sind. Allerdings dürfen freiwillige Zusammen­schlüsse gesetzlicher Kassen künftig nur genehmigt werden, wenn sie vom Bundes­kartellamt freigegeben wurden. Untersagt das Kartellamt eine Fusion, muss es die Aufsichtsbehörden der Kassen, auf Bundesebene also das Bundesver­sicherungs­amt, zudem nur „ins Benehmen“ setzen. Bei Rechtsstreitigkeiten sind darüber hinaus die Sozialgerichte und nicht, wie sonst üblich beim Kartellrecht, die Zivilgerichte zuständig. 

Ursprünglich hatte die Regierungskoalition geplant, das Kartellrecht gänzlich auch auf gesetzliche Krankenkassen anzuwenden. Hintergrund ist ein Urteil des Landessozialgerichts Hessen vom 15. September 2011. Nach einer Absprache zwischen verschiedenen Kassen zur Erhebung von Zusatz­beiträgen hatte das Bundeskartellamt ein Verfahren eröffnet. Das Gericht hatte das Bundeskartellamt jedoch für nicht zuständig erklärt. Mit der 8. GWB-Novelle soll dies nun geändert werden. Nach Kritik von Kassenseite hatte der Bundesrat jedoch den Vermittlungsausschuss angerufen.

Bundesrat überweist Antrag zur Korruption an die Ausschüsse
Zusätzlich hat der Bundesrat einen Antrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz, Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheits­wesen als Straftat in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, an die Ausschüsse überwiesen. Auch die Koalition will gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgehen. Sie will allerdings einen eigenen Straftatbestand in das Sozialgesetzbuch V aufnehmen, um korruptives Verhalten von Vertragsärzten und anderen Gesundheitsberufen unter Strafe zu stellen. Diese Gesetzesänderung soll angehängt an das Präventionsgesetz Endes des Monats im Bundestag beraten werden.

Hilfe für Contergangeschädigte passiert Bundesrat
Darüber hinaus hat das „Dritte Änderungsgesetz zum Conter­ganstiftungsgesetz“ den Bundesrat passiert. Damit werden den etwa 2.700 in Deutschland lebenden contergangeschädigten Menschen 120 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung gestellt. Mit 90 Millionen Euro werden die monatlichen Renten der Betroffenen, rück­wirkend zum 1. Januar 2013, von bislang maximal 1.152 auf bis zu 6.912 Euro angehoben.

Weitere 30 Millionen Euro fließen in einen Hilfsfonds, aus dem Heil- und Hilfsmittel bezahlt werden, wenn deren Kosten von keiner anderen Stelle übernommen werden. Dabei geht es unter anderem um die Finanzierung von speziellen Rollstühlen oder Schmerztherapien. © fos/aerzteblatt.de

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