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Mindest­personalbemessung in der Krankenhauspflege ist umstritten

Donnerstag, 13. Juni 2013

Berlin – Die Personalausstattung im Pflegebereich stellt in einigen deutschen Kliniken ein Problem dar. Ist aber eine bessere Krankenhauspflege durch eine Mindestperso­nalbemessung zu erreichen? Die Bundestagsfraktion „Die Linke“ bejaht dies und legte einen Gesetzesentwurf (17/12095) zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindest­personalbemessung vor, der am Mittwoch im Gesundheitsausschuss diskutiert wurde.

In ihrem Antrag fordert die Linke die Bundesregierung auf, eine Regelung zu entwickeln, „nach der durch überprüfbare Mindeststandards bei der Personalbemessung in der stationären Pflege zusätzliche reguläre Beschäftigungsverhältnisse in den Krankenhäusern geschaffen werden“. Diese Vorgabe soll für „eine humane Pflege und gute Arbeitsbedingungen“ sorgen. Abschläge bei der Vergütung sollen zudem „wirksame Sanktionsmöglichkeiten“ gegenüber Krankenhäusern schaffen, die die Mindestpersonalbemessung nicht umsetzen.

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Ob diese zur Lösung vorhandener Probleme beitragen könnte, ist unter Experten höchst umstritten. Während sich Bundesärztekammer (BÄK), Deutsche Krankenhaus­gesell­schaft (DKG) und GKV-Spitzenverband gegen eine solche Regelung aussprachen, plädierten die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der Deutsche Pflegerat für eine gesetzliche Mindestpersonalbemessung.

Nach Ansicht des DKG-Hauptgeschäftsführers Georg Baum ist die Personalsituation in deutschen Krankenhäusern zwar angespannt und die Arbeitsbelastung des Pflege­personals hoch. Allerdings würden Normzahlen für den Einsatz von Pflegepersonal nicht in die aktuelle Vergütungssystematik passen. „Außerdem ist eine genaue Erfassung des Pflegebedarfs nicht möglich, da in Krankenhäusern ärztliche und pflegerische Leis­tungen in unterschiedlicher Weise zusammenwirken“, sagte Baum. Grundsätzlich hätten Träger und Geschäftsführer der Kliniken für eine sachgerechte Personal­ausstattung zu sorgen - und es gebe „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass sie dies nicht täten.

Bundesärztekammer: Finanzierungsbasis muss verbessert werden
BÄK-Dezernent Hans-Jürgen Maas bezeichnete eine auskömmliche Finanzierungsbasis im Rahmen des DRG-Systems als „sinnvoller und zielführender“, um „eine den enorm gestiegenen Anforderungen im pflegerischen Dienst der Krankenhäuser gerecht werdende Personalausstattung sicherstellen zu können“. Problematisch wäre es aus der Sicht von Thomas Bublitz vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken, Kliniken zur Einstellung von Personal zu verpflichten und sie zu sanktionieren, wenn sie dies nicht im erforderlichen Umfang tun. Beides könne Kliniken „an den Rand des finanziellen Ruins“ treiben.

Gewerkschaft und Pflegerat für gesetzliche Regelung
Verdi und Deutscher Pflegerat forderten dagegen eine bundesweite gesetzliche Personalbemessung. „Es hat sich gezeigt, dass die Kliniken immer versuchen, bei den Beschäftigten zu sparen. Die Personalbemessung im Krankenhaus ist nach wie vor eine Art Black Box“, sagte Melanie Wehrheim, Abteilungsleiterin bei Verdi. Eine vernünftige Bemessung müsse ausreichend fachlich qualifiziertes Personal vorschreiben, gesunde Arbeitsbedingungen ermöglichen und den Schweregrad der Arbeiten berücksichtigen.

Als „ein zentraler Aspekt bei der Diskussion um eine Mindestpersonalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser muss die Patientensicherheit herausgestellt werden“, meinte Michael Isfort, Professor für Pflegewissenschaften und Versorgungsforschung an der Katholischen Hochschule in Köln. Eine solche Regelung setze wesentliche Kennt­nisse und Kennzahlen hinsichtlich der Versorgungsbedarfe voraus. Dafür müssten noch geeignete Verfahren entwickelt werden. Für eine kurzfristige Verbesserung der Situation schlug Isfort zum Beispiel eine Wiederauflage beziehungsweise Verlängerung gezielter Pflege-Förderprogramme vor.

Mittelfristig ist aus seiner Sicht die Einführung von Fachstandards sinnvoll, wie sie unter anderem von der Ärzteschaft formuliert werden. Auf lange Sicht hält er den Aufbau analoger empirischer Fallgruppen für den Pflegeaufwand für notwendig. © wul/aerzteblatt.de

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