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Rhön-Klini­kum: Satzungs­ände­rung wird ange­fochten

Freitag, 14. Juni 2013

Bad Neustadt – Die überraschende Satzungsänderung bei der Rhön-Klinikum AG wird juristisch überprüft. Der Aktionär B.Braun Holding sowie weitere Anteilseigner wollten die Beschlüsse der Hauptversammlung mit einer Klage anfechten, teilte Rhön gestern in Bad Neustadt mit. Damit geht die im vergangenen Jahr begonnene Übernahmeschlacht um den Klinikkonzern weiter.

Rhön-Gründer Münch, der selbst noch 12,5 Prozent an dem Unternehmen hält, hatte die nun abgeschaffte Grenze zum Schutz seines Einflusses einst selbst geschaffen, sich nun aber für die Streichung eingesetzt.

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Mit der geänderten Satzung könnte ein Großinvestor das Unternehmen bereits beherrschen, wenn er über 75 Prozent und eine Aktie verfügt. Der dafür infrage kommende und von Münch favorisierte Gesundheitskonzern Fresenius, zu dem auch die Helios-Kliniken gehören, schwieg aber gestern zu einem weiteren möglichen Übernahmeversuch.

Fresenius war im vergangenen Jahr mit einer milliardenschweren Übernahme-Offerte für den Konkurrenten gescheitert, weil nicht die erforderlichen 90 Prozent der Anteile zusammenkamen. Fresenius hatte pro Rhön-Aktie 22,50 Euro geboten und nur Zusagen für 84,3 Prozent erhalten, weil Konkurrenten wie der Hamburger Klinikkonzern Asklepios und B.Braun überraschend große Aktienpakete aufgekauft hatten

Asklepios und B.Braun äußerten sich gestern nicht zu ihrem Abstimmungsverhalten. Wegen der angekündigten Anfechtungsklagen gegen sämtliche Beschlüsse der Hauptversammlung verzichtet Rhön nach eigener Ankündigung zunächst darauf, die Änderungen im Handelsregister eintragen zu lassen. Münch erklärte, dass er den Anfechtungsklagen sehr gelassen entgegensehe.

Das Hick-Hack um die Satzung brachte die Rhön-Aktie an der Börse auf eine Achterbahnfahrt. In der Hoffnung auf ein neues Übernahmeangebot sprang der Kurs zeitweise um mehr als zwölf Prozent nach oben. Nach Bekanntwerden der Klagen bröckelten die Gewinne auf zunächst plus 4,10 Prozent. © dpa/aerzteblatt.de

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