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Bundestag verabschiedet Soforthilfe für Krankenhäuser

Freitag, 14. Juni 2013

Berlin – Der Bundestag hat heute die Soforthilfe für die Krankenhäuser in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Während sich die Fraktionen der Linken und der SPD bei der Abstimmung enthalten haben, stimmte die Fraktion der Grünen überraschend mit der Regierungskoalition für die Änderungen. „Wir begrüßen, dass es mehr Geld für die Krankenhäuser gibt“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Birgitt Bender, heute im Bundestag. In vielen Krankenhäusern seien die Arbeitsbedingungen „unter aller Sau“. Deshalb sei es richtig, jetzt ein Notprogramm für die Krankenhäuser auf den Weg zu bringen.

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„Aber es ist auch genau das: ein Notprogramm“, sagte Bender weiter. Deshalb sei es im nächsten Jahr wichtig, strukturelle Reformen im stationären Bereich anzugehen. Dabei müsse man auch mit den Bundesländern sprechen und das Problem lösen, dass die Länder derzeit nicht in vollem Umfang für die Investitionskosten der Krankenhäuser aufkämen.

Nach der heute beschlossenen Gesetzesänderung dürfen die Krankenhäuser ab dem 1. August 2013 auf ihre Rechnungen einen Versorgungszuschlag in Höhe von einem Prozent je DRG-Fall aufschlagen. Dadurch fließen den Krankenhäusern in diesem Jahr noch rund 250 Millionen Euro zusätzlich zu. Zudem erhalten die Häuser auch eine anteilige Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen aus dem Jahr 2013. Für 2014 wird dann ein Versorgungszuschlag in Höhe von 0,8 Prozent der Entgelte für voll- und teilstationären Leistungen vorgegeben (plus 500 Millionen Euro für die Krankenhäuser). 

Keine doppelte Degression mehr
Durch den Zuschlag wird die sogenannte „doppelte Degression“ beendet, bei der Mehrleistungsabschläge für einzelne Krankenhäuser zu einer Absenkung des Landes­basisfallwertes, also der Finanzierungsgrundlage für alle Krankenhäuser, geführt haben. Die krankenhausindividuell vereinbarten Mehrleistungsabschläge bleiben „zur Begren­zung des Mengenzuwachses“ jedoch weiterhin bestehen, wie es in der Begründung des Gesetzestextes heißt.

Mit den Neuregelungen gilt für die Jahre 2014 und 2015 bei den Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über den Budgetrahmen der Krankenhäuser zudem der volle Orientierungswert. Zudem können Krankenhäuser bis 2020 Fördermittel vom Bund bei der Neueinstellung beziehungsweise der Weiter- und Fortbildung von Hygienefachkräften erhalten. Insgesamt soll den Krankenhäusern in diesem und im kommenden Jahr 1,1 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die Regelungen waren an das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung“ angehängt worden.  

„Dieses Gesetz bedeutet für die Beschäftigten im Krankenhaus eine Entlastung“, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) heute im Bundestag. Die Zuschläge kämen den Krankenhäuser schnell und unbürokratisch zugute. Er habe nun aber auch die „klare Erwartung an die Krankenhäuser, dass sie diese zusätzlichen Mittel auch einsetzen, insbesondere um den Sparmaßnahmen in der Pflege, die wir teilweise erlebt haben, ein Ende zu bereiten“.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Karl Lauterbach, kritisierte, dass die Koalition den Krankenhäusern das Geld „auf die unintelligenteste Art“ zur Verfügung stelle. Denn mit der Gießkanne werde auf die Schnelle nachgegossen. Weder für eine bessere Qualität noch für eine bessere Pflege sei eine Initiative in dem Gesetz enthalten. „Diesem Gesetz fehlt es vorne und hinten an Handwerk“, sagte Lauterbach. Dennoch werde die SPD das Gesetz im Bundesrat nicht blockieren. Dort ist es zwar nicht zustimmungsbedürftig. Durch Anrufung des Vermittlungsausschusses kurz vor Ende der Legislaturperiode könnte es jedoch dennoch zu Fall gebracht.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lobte die Neuregelungen hingegen. Es sei „ein gutes Gesetz für die Krankenhäuser“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die zusätzliche Geld sei „eine große und wichtige Hilfe bei der Bewältigung der bislang ungedeckten Kostenlasten und schafft zumindest für das laufende und das nächste Jahr den Krankenhäusern Luft“.

Zugleich setze die Koalition das wichtige ordnungspolitische Signal, dass die Kosten des steigenden medizinischen Bedarfs, die Morbiditätslasten, nicht länger einseitig den Krankenhäusern über die sogenannte doppelte Degression auferlegt werden sollten. Das sei eine gute und konstruktive Grundlage für die in der nächsten Legislaturperiode geplante Reform zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung, in deren Mittelpunkt die Neukonzeption der Finanzierung von Leistungszuwächsen und damit der Preisbildungsmechanismus für die Krankenhausleistungen stehen müsse. © fos/aerzteblatt.de

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