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Mehr Anträge bei den Schlichtungsstellen

Montag, 17. Juni 2013

Berlin – Deutlich mehr Patienten als in den Vorjahren haben sich im Jahr 2012 mit einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler an die Schlichtungsstellen der Ärzteschaft gewandt. Mit 12.232 Beschwerden sind 1.125 Anträge mehr als in 2011 eingegangen. Das ergab die aktuelle Behandlungsfehler-Statistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, die am Montag in Berlin vorgestellt wurde.

Das ist der mit großem Abstand höchste Anstieg der Antragszahl in den vergangenen Jahren. Den Grund für diesen Anstieg sieht Andreas Crusius, Vorsitzender der Stän­digen Konferenz der Gutachterkommissionen Schlichtungsstellen, vor allem in dem kürzlich in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz. Durch die Diskussion darüber sei der Bekanntheitsgrad für die Angebote der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen gestiegen.

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Dennoch bestätigten sich nicht mehr Verdachtsfälle als im Jahr 2011. Bei insgesamt 7.578 bearbeiteten Anträgen haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen in 2.280 Fällen einen Behandlungsfehler bejaht. Darunter waren 1.889 Fälle, bei denen ein Behandlungsfehler ursächlich für einen Gesundheitsschaden war und einen An­spruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Die häufigsten Diagnosen waren wie in den Vorjahren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterarm-, Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen.

„Gemessen an der Gesamtmenge der ärztlichen Behandlungen bewegt sich die Zahl der festgestellten Fehler im Promillebereich“, sagte Crusius bei der Präsentation der neuen Daten. Jährlich verzeichnet die Statistik rund 18 Mio. Behandlungsfälle im stationären und 540 Mio. im vertragsärztlichen Bereich. Auch wenn jeder Fehler einer zu viel sei, sei es „wenig hilfreich“, die Ärzte, denen ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, pauschal als „Pfuscher“ zu diskreditieren.

Die Statistik gibt auch die Schwere des durch einen Behandlungsfehler hervorgerufenen Gesundheitsschadens an. Von den 1.889 Fehlern führten 40 Prozent zu einem vorübergehenden leichten/mittleren Schaden, rund 25 Prozent zu einem leich­ten/mittleren Dauerschaden. 82 Menschen starben als Folge eines Behandlungsfehlers; ein Jahr zuvor waren 99 derartige Todesfälle zu beklagen. © wul/aerzteblatt.de

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