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Computertomographie: Arbeitsschutz kritisiert mangelnde fachliche Qualifikation

Dienstag, 18. Juni 2013

Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen sind bei fast jeder dritten Untersuchung mit einem Computertomographen (CT) nachts oder am Wochenende Ärzte tätig, die nicht über die erforderliche Strahlenschutz-Fachkunde verfügen. Das ergab eine Überprüfung durch den NRW-Arbeitsschutz, teilte das Landesarbeitsministerium heute mit. Die Kranken­hausgesellschaft NRW will das Prüfergebnis zum Anlass nehmen, ihre Mitglieds­krankenhäuser erneut auf die Wichtigkeit der gesetzlich verpflichtenden Strahlenschutz-Fachkunde aufmerksam zu machen. 

Wegen der Brisanz der Prüfresultate informierte Nordrhein-Westfalen nach eigenen Angaben auch alle anderen Bundesländer über die Ergebnisse. „Wir hatten Hinweise bekommen, dass in den Nacht- und Wochenenddiensten in Röntgenabteilungen von Krankenhäusern teilweise kein fachkompetentes Personal im Einsatz ist", erklärte Landesarbeitsminister Guntram Schneider (SPD) in Düsseldorf. „Eine Untersuchung mit dem Computertomographen ist mit einer vergleichsweise hohen Strahlenbelastung verbunden. Deshalb haben wir in einer ersten Aktion die Hälfte der in NRW-Kranken­häusern betriebenen CT überprüft."  

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Untersucht wurden demnach 127 Einrichtungen mit CT. Die dabei festgestellten Mängel reichten den Angaben zufolge von Versäumnissen bei der fristgerechten Aktualisierung des Nachweises ärztlicher Fachkunde bis hin zu Fällen, in denen keinerlei Strahlen­schutz-Fachkunde vorlag. „Diese Ergebnisse sind besorgniserregend, auch wenn sie nicht den Rückschluss zulassen, dass Patienten oder Beschäftigte geschädigt wurden“, betonte Schneider. „Klar ist aber, dass alle an den CT-Untersuchungen beteiligten Ärztinnen und Ärzte über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen müssen.“  

Die Krankenhausgesellschaft NRW erklärte dazu in Düsseldorf, in den meisten der beanstandeten Fällen handele es sich nach ihrer Kenntnis um Ärzte „mit entsprechender Fachkunde, die ihren Nachweis aber dringend per Kurs aktualisieren sollten“. „Uns ist besonders wichtig, dass die Überprüfung keine Rückschlüsse auf eine Schädigung von Patienten und Mitarbeitern in den NRW-Kliniken zulässt.“  

Die NRW-Arbeitsschutzbehörden werden laut Landesarbeitsministerium nun auch die restlichen Einrichtungen mit CT im einwohnerstärksten Bundesland überprüfen. Darüberhinaus kontrollieren die Arbeitsschützer zeitnah, ob die festgestellten Mängel behoben und die Betriebsabläufe entsprechend umgestellt wurden. Es zeige sich bereits, dass die Nachfrage zur Qualifizierung durch Teilnahme an den notwendigen Strahlen­schutzkursen derzeit zugenommen habe, erklärte das Ministerium.  

Auch wollten die NRW-Kliniken künftig die Möglichkeiten der sogenannten Teleradiologie verstärkt nutzen. Bei der Teleradiologie steht ein Röntgenfacharzt über eine Datenleitung mit dem Arzt und dem Assistenzpersonal am Untersuchungsort in Verbindung. Der Röntgenfacharzt trifft dabei alle maßgeblichen Entscheidungen und kann gleichzeitig die Untersuchungen an mehreren Orten betreuen. Durch einen verstärkten Einsatz der Teleradiologie könnte dem Ministerium zufolge sichergestellt werden, dass auch nachts und am Wochenende ein verantwortlicher Röntgenfacharzt verfügbar ist. © afp/aerzteblatt.de

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