Mehr Geld für Ärzte an katholischen Krankenhäusern
Dienstag, 18. Juni 2013
Bonn – Die Ärzte in den rund 435 katholischen Krankenhäusern Deutschlands erhalten mehr Geld. Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbands hat beschlossen, die Gehälter auf Bundesebene rückwirkend zum 1. Januar um 2,6 Prozent zu erhöhen. Zum 1. Januar 2014 soll es weitere zwei Prozent mehr geben. Diese zweistufige Erhöhung entspricht im Wesentlichen dem jüngsten Tarifabschluss für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern, die zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Marburger Bund (MB) ausgehandelt wurde.
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Allerdings stehen die Erhöhungen noch unter Vorbehalt: Nach dem komplizierten Tariffindungsverfahren bei dem katholischen Wohlfahrtsverband müssen die sechs Caritas-Regionalkommissionen dem Ergebnis noch zustimmen. Sie haben die Möglichkeit, je nach wirtschaftlicher Situation in einem bestimmten Korridor von den bundesweiten Ergebnissen abzuweichen. Die Sache kann also dauern. Die Regionalkommission NRW tagt am 18. Juli, die Regionalkommission Mitte, die für Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland zuständig ist, will sich bis Mittwoch entscheiden.
Auch der Marburger Bund für Nordrhein-Westfalen (NRW) und Rheinland-Pfalz (RLP) forderte die Regionalkommissionen des Caritasverbands auf, die Übernahme des Tarifabschlusses „unverzüglich und ohne Abstriche“ umzusetzen. „Es hat sich in den vergangenen Jahren leider wiederholt gezeigt, dass die Regionalkommissionen sowohl die Caritas-Bundesbeschlüsse als auch die tariflichen Einigungen zwischen kommunalen Arbeitgeberverbänden und Marburger Bund weder zeitgleich noch vollständig übernommen haben“, beklagte der zweite Vorsitzende des Marburger Bundes für NRW/RLP, Ingo Flenker.
„In den vergangenen Jahren haben durch diese unsägliche Praxis des Dritten Weges Tausende Ärztinnen und Ärzte an den gut 280 katholischen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erhebliche finanzielle Einbußen erlitten.“
Die Gewerkschaften Marburger Bund und Verdi beobachten die Tariffindung in kirchlichen Betrieben derzeit genau. Sie wollen ein Mitspracherecht bei kirchlichen Tarifverhandlungen und zugleich ein Streikrecht durchsetzen. Im November 2012 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Caritas und Diakonie zwar weiterhin selbst bestimmen dürfen, wie sie in ihren Einrichtungen die Arbeitsbedingungen regeln, zugleich aber eine stärkere Beteiligung der Gewerkschaften angemahnt.
Generell könne der Ausschluss von Arbeitskampfmaßnahmen als Voraussetzung für die Aufnahme von Tarifverhandlungen aber grundsätzlich vertretbar sein. Der MB hat wegen dieses – ohne Anlass zur Sache – in das Urteil eingeflossenen Grundsatzes inzwischen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die BAG-Entscheidung eingelegt.
Die Krankenhäuser in Deutschland stehen derzeit unter erheblichem Finanzdruck. Zwar geht es den kirchlichen Häusern noch deutlich besser als den kommunalen. Allerdings haben sie gegenüber den privaten Kliniken erheblich an Boden verloren. Der Marburger Bund wirft den Caritas-Einrichtungen deshalb vor, bei Ärzten Finanzmittel einzusparen, um „angesichts mangelnder Investitionen der Länder im stetig härter werdenden Wettbewerb aller Kliniken untereinander mithalten zu können“.
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