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Absprachen: Millionenstrafen für Pharmafirmen

Mittwoch, 19. Juni 2013

Brüssel – Mehrere Pharmafirmen haben nach EU-Erkenntnissen gemeinsam jahrelang die Einführung preiswerter Medikamente gegen Depressionen verhindert. Die EU-Kommission verhängte darum millionenschwere Bußgelder, wie sie am Mittwoch in Brüssel mitteilte. Das dänische Unternehmen Lundbeck muss demnach 93,8 Millionen Euro zahlen, die deutsche Pharmafirma Merck rund 21,5 Millionen Euro und die Unternehmen Arrow, Alpharma und Ranbaxy jeweils rund zehn Millionen Euro.

Lundbeck stand demnach mit seinem Antidepressivum Citalopram im Zentrum der verbotenen Absprachen. Es war das meistverkaufte Produkt des Unternehmens.

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Allerdings drohte ihm Konkurrenz von den anderen Firmen, als das Patent für Citalopram ablief. Konkurrenten hätten nun preiswertere Generika anbieten können „Aber statt den Wettbewerb mit Lundbeck aufzunehmen, vereinbarten die Generikahersteller 2002 mit Lundbeck, auf eine Markteinführung zu verzichten“, schreibt die Kommission.  

Im Gegenzug erhielten die Wettbewerber demnach Zahlungen und „andere Anreize“ von Lundbeck, „deren Wert sich insgesamt auf viele Millionen Euro belief“, schreibt die Kommission. Allerdings handelt es sich nach Einschätzung der Kommission um einen komplexen Fall, unter anderem weil Lundbeck noch mehrere Patente über Herstellungsverfahren des Präparats besessen habe.  

Den Schaden hätten die Patienten und nationalen Gesundheitssysteme gehabt, erklärte die Kommission. In Großbritannien etwa sei das Generikum nach seiner breiten Markteinführung nach Ende der Absprachen um im Schnitt 90 Prozent billiger gewesen als das Original von Lundbeck.

Das dänische Unternehmen bestreitet allerdings die Feststellungen der Kommission. Lundbeck nannte den Bescheid in einer Erklärung „fehlerhaft“ und kündigte an, ihn rechtlich anzufechten. Ein Sprecher von Merck KGaA in Darmstadt sagte: „Möglicherweise werden wir Einspruch erheben.“ Die Firma Generics UK, die laut Kommission dem Kartell angehörte, wurde demnach 2007 von Merck verkauft, das ehemalige Mutterhaus hafte jedoch im Fall des Falles.  

Unabhängig von Geldbußen können nun auch Patienten und Konkurrenzunternehmen die Firmen auf Schadenersatz verklagen. Der EU-Bescheid werde dabei vor den nationalen Gerichten als Beweis anerkannt, erklärte die Kommission. © afp/aerzteblatt.de

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nanook
am Mittwoch, 19. Juni 2013, 16:08

"Ausland"

Warum erscheint dieser Artikel in der Rubrik "Ausland"? Hat mit uns wohl nichts zu tun...

Nachrichten von EU-Kommission in Brüssel erscheinen in der Regel in der Rubrik "Ausland".

Viele Grüße
Redaktion DÄ

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