Viele Ärztinnen und Ärzte arbeiten indirekt mit Diätassistenten zusammen, wenn sie ärztliche Diätverordnungen erstellen. Diätassistenten und -assistentinnen erarbeiten dann eigenverantwortlich eine Ernährung und Verpflegung für Personen, die diese bestimmte Diät einhalten müssen. Sie setzen um, konzipieren individuelle Diättherapien auf der Basis von wissenschaftlichen Empfehlungen zur Deckung des Energie- und Nährstoffbedarfs, Leitlinien der Fachgesellschaften sowie Richtlinien, bereiten spezielle Diätkostformen zu und beraten die Patienten in Ernährungsfragen. Benötigt werden sie vor allem in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken oder in ambulanten Schwerpunktpraxen. Dort helfen sie den Patienten, Ernährungs- und Diätempfehlungen in den Lebensalltag umzusetzen, unter anderem durch Schulungen und Kochkurse. Im Verpflegungsbereich von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen organisieren und überwachen sie zudem die Zubereitung der verschiedenen Ernährungs- und Diätformen.

Einige Diätassistenten und -assistentinnen arbeiten auch in einer selbstständigen Praxis. In der Prävention ernährungsabhängiger Erkrankungen können sie ohne ärztlichen Auftrag tätig werden. Sie erarbeiten auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten abgestimmte Diäten, beurteilen den Ernährungszustand und ermitteln den individuellen Energie- und Nährstoffbedarf. Ferner wählen sie nach diätetischen Kriterien Lebensmittel und Rezepte für Diättherapiepläne aus und führen die nötigen Berechnungen durch. Dabei wenden sie wissenschaftliche Standards und Erfassungsverfahren zur Bestimmung des Ernährungszustands ihrer Patienten an. Sie nutzen hierbei beispielsweise Geräte zur Messung der Körperzusammensetzung oder Blutzuckermessgeräte.
In Deutschland waren laut Gesundheitsberichterstattung 14 000 im Jahr 2008 Diätassistenten sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Anzahl der selbstständigen Diätassistenten wird auf 2 000 bis 5 000 geschätzt. ER
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