
Deutschen Ärzten bleibt die Hilfe zur Selbsttötung für Sterbenskranke sowie deren Tötung auf Verlangen streng verboten. Einen entsprechenden Beschluss fasste der 114. Deutsche Ärztetag, das Parlament der Ärzte Deutschlands, das jährlich zusammenkommt, um ethische und politische Fragestellungen zu klären, Anfang Juni in Kiel. „Dies ist keine Korrektur“, stellte der in Kiel neu gewählte Präsident der Bundesärztekammer, Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, klar. Zwar sei die Formulierung in den ärztlichen Grundsätzen jüngst etwas geändert worden. Doch sei dies fälschlicherweise als Liberalisierung verstanden worden.
In der Tat war in der bislang geltenden ärztlichen Berufsordnung ein ausdrückliches Verbot der ärztlichen Suizidbegleitung nicht enthalten. Es hieß darin lediglich, dass sie das Leben von Sterbenden „nicht aktiv verkürzen“ dürfen. Ärztinnen und Ärzte seien verpflichtet, auf lebensverlängernde Maßnahmen nur dann zu verzichten, wenn ein Hinausschieben des unvermeidbaren Todes lediglich eine unzumutbare Verlängerung des Leidens bedeutet. ER
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| Zeitraum | HTML | |
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| 6 / 2013 | 1 | 1 |
| 3 / 2013 | 2 | 1 |
| 2 / 2013 | 3 | 0 |
| 1 / 2013 | 5 | 0 |
| 12 / 2012 | 6 | 0 |
| 11 / 2012 | 1 | 0 |
| 2013 | 11 | 2 |
| 2012 | 14 | 3 |
| 2011 | 13 | 2 |
| Total | 38 | 7 |

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