Lange schien es, als sollte der Erfindung des Chinesen Hon Lik kein Erfolg beschieden sein. Der Tüftler hatte ein batteriegetriebenes Gerät von der Größe und Form einer Zigarette erfunden und international zum Patent angemeldet. Es erlaubt die kontrollierte Abgabe von Nikotin und Geschmacksstoffen.
Diese sollen dem Raucher den Duft der großen weiten Welt oder anderer Marken vermitteln und ihm gleichzeitig eine Erhaltungsdosis jener Droge verpassen, mit der er seiner Sucht weiterhin nachgehen kann, ohne auf orale Gewohnheiten zu verzichten. Eine kleine LED an der Spitze der Zigarette sollte den Mitmenschen vorgaukeln, dass sie es mit einem echten Raucher zu tun haben.
Im letzten Jahr hatte die FDA noch Karzinogene in den elektronischen Zigaretten nachgewiesen, die über das Internet vertrieben werden. Die Karzinogene entstehen vermutlich bei der Vaporisierung von Nikotins oder der Geschmacksstoffe – letztere sollen Duft der großen weiten Welt oder anderer Marken imitieren.
Vielleicht werden sie auch vom Kunststoffgehäuse der elektronischen Zigaretten freigegeben. Trotzig verkündete die FDA, ein Gerät zur kontrollierten Abgabe eines pharmakologischen Wirkstoffs müsse als Arzneimittel oder Medizinprodukt zugelassen werden. Doch vor wenigen Tagen musste die FDA vor Gericht eine Niederlage hinnehmen.
Gesundheit! Das Internet ist voll von medizinischen Ratschlägen. Viele sind gut gemeint. Manche sind skuril. Nicht alle halten, was sie versprechen. Hinter manchen vermeintlich harmlosen Tipps verbegen sich materielle Interessen. Unser Autor rme recherchiert, was evidenzbasiert ist und was nicht.

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