Ist die Beihilfe zum Suizid eine ärztliche Aufgabe? Nein – daran besteht wohl kein Zweifel. Aber da sie strafrechtlich zulässig ist, stellt sich die Frage, ob sie auch weiterhin durch das Berufsrecht als unethisch verboten bleiben sollte. Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, hatte eine Liberalisierung angekündigt, da er diesen tatsächlich bestehenden Widerspruch aufheben möchte.
Dennoch gibt es auch viele Befürworter eines dezidierten Verbots der ärztlichen Beihilfe zum Suizid, die nicht ungehört bleiben sollten. So befürchteten in einer Befragung, die die Bundesärztekammer in Auftrag gegeben hatte, 89 Prozent der Ärzte, dass eine Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids leicht dazu führen könnte, dass sich Menschen um Hilfe beim Sterben bemühen, weil sie sich als Belastung für die Familie oder die Gesellschaft empfinden. Für zwei Drittel aller Ärzte verstößt es gegen den hippokratischen Eid, wenn Ärzte Patienten beim Suizid unterstützen.
Auf diese Befragung wies jetzt bei der Vorstellung der Christlichen Patientenvorsorge in Köln auch der stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Landesbischof Jochen Bohl, hin. Denn während die Kirchen in der Frage der Präimplantationsdiagnostik uneinig sind, ziehen sie hier an einem Strang.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, lehnt nämlich ebenso wie Bohl die ärztliche Beihilfe zum Suizid strikt ab. Befürchtungen des Kölner Erzbischofs, Joachim Kardinal Meisner, dass die Ökumene wegen des Dissenses in medizinethischen Fragen vor dem Ende stehe, scheinen sich also glücklicherweise nicht zu bestätigen.
Von embryonaler Stammzellforschung bis Sterbehilfe – mit ethischen Themen vom Beginn bis zum Ende des Lebens werden Ärzte immer wieder konfrontiert. Gisela Klinkhammer, beim Deutschen Ärzteblatt zuständige Redakteurin für Medizinethik, setzt sich mit aktuellen Entwicklungen auseinander.

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