Hallo zusammen! Ich muss aus familiären Gründen Ende diesen Jahres für 2-3 Jahre nach Belgien bei Brüssel (Mons) umziehen. Ich habe zwei Jahre als Assistenzarzt in der Anästhesie absolviert und würde gerne mein Weiterbildung in dem Fachgebiet in Belgien fortführen. In den bisherigen Beiträgen habe ich schon gelesen, dass ich mich über die Uni bewerben muß. Meine Fragen: Sprachtest notwendig? Welche Unterlagen brauche ich zur Bewerbung? Kann man nur zum 1.10 beginnen? Wird man einem Krankenhaus zugewiesen oder hat man ein Mitspracherecht? Anerkennung der Weiterbildungszeit in Belgien möglich? und wie? Hat jemand Erfahrung mit der Arbeit im Krankenhaus der NATO in Mons? Könnte ich dort als Assistenzarzt arbeiten? Oder lieber in Frankreich arbeiten?
Hi, bin selbst in Deutschland seit 2 Jahren als Assistenzarzt tätig (auch Anästhesie) und habe eventuell auch aus priv. Gründen ebenfalls vor nach Belgien zu wechseln. Also, Es gibt hierzu zwei Möglichkeiten: 1.) Offiziell übers belgische Ausbildungssystem als "GSO", hierbei wirst Du von der Uni eingeteilt. Bezüglich Anrechnung kriegst Du Auskunft beim zuständigen "stagemaster". Du solltest aber wissen, dass man etwas weniger verdient als in Deutschland, Überstunden und Nachtdienste werden soweit ich weiß nicht abgegolten. Der Jahresurlaub beträgt 21 Tage, der "stagemaster" kann aber wenn er möchte mehr gewären. Und man ist in diesem System NICHT pensions- und arbeitslosenversichert! Wie realistisch es ist einen Ausbildungsplatz zu kriegen weiss ich nicht, sollte aber gehen, da der "Concour" für Nicht-Belgier nicht gilt... 2.) Als "freier Assistent" direkt beim Krankenhaus angestellt, allerdings bist Du dann in Belgien dann nicht in Ausbildung und verdienst noch weniger... aber sozialversichert. Die Zeiten könntest Du Dir dann (natürlich beglaubigt übersetzt) in Deutschland anrechnen lassen und dann in Deutschland die Facharztprüfung machen
mit der freien Anstellung. Aus Österreich weiss ich, dass die Anerkennung von Tätigkeiten (selbst an Kliniken, die per se ausbildungsberechtigt sind und auch freie Plätze haben) die nicht der Ärztekammer gemeldet wurden, erhebliche Probleme bei der Anerkennung in D machen können. Also : vorher klären, unter welchen Bedingungen was anerkannt wird.
@frusti: das stimmt, könnte unter Umständen Probleme geben bei der Anrechnung, da man bei einer Stelle im Ausland, in der man offiziell nicht in Ausbildung ist, vom guten Willen der dt. Ärztekammer abhängig ist - und umgekehrt ;-) Ein Arbeitskollege von mir war in Holland als ANIOS (= Arzt nicht in Ausbildung) auf ner Intensivstation tätig, die Zeiten wurden in D aber schon angerechnet... also es geht, muss aber nicht...
Wer einen Arbeitsaufenthalt im Ausland plant, hat viele Fragen. In diesem Forum können Ärzte aus dem Ausland ihre Erfahrungen weitergeben und sich mit mit Ärzten in Deutschland austauschen.Wer einen Arbeitsaufenthalt im Ausland plant, hat viele Fragen. In diesem Forum können Ärzte aus dem Ausland ihre Erfahrungen weitergeben und sich mit mit Ärzten in Deutschland austauschen.