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am Mittwoch, 6. Juni 2012 um 07:03
 

Appell an die deutsche Ärzteschaft

Ärzte sind zum ethischen Ungehorsam gegenüber ihren Kammern aufgerufen!

Das auf dem 114. Deutsche Ärztetag verabschiedete Verbot der ärztlichen Mitwirkung bei einem frei verantwortlichen Suizid eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen kommt einem ethischen Zwangsdiktat und damit einer „Gleichschaltung“ der individuellen Gewissensentscheidung gleich.
Im aufgeklärten 21. Jahrhundert ist es nicht hinnehmbar, wenn Selbstverwaltungskörperschaften über das ärztliche Berufsrecht unverhohlen den Versuch unternehmen, das Grundrecht der ärztlichen Gewissensfreiheit ohne erkennbare Not zu versenken.

Mehr als 37% der seinerzeit befragten Ärzte votieren für eine Liberalisierung der Sterbehilfe-Regelungen und gerade an diese Ärztinnen und Ärzte ist der Appell zu richten, ihren Unmut gegenüber den Kammern und nicht zuletzt der BÄK zu bezeugen.
Leisten Sie einer Re-Dogmatisierung des paternalistischen Gedankens in der Arzt-Patienten-Beziehung keinen weiteren Vorschub, in dem Sie schweigen!

All diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die für eine Liberalisierung gerade auch des ärztlichen Berufs- und Standesrechts plädieren, sind weder moralisch verroht noch leisten diese einem egozentrischen Individualismus schwersterkrankter Menschen Vorschub.
Ihre individuelle Gewissensentscheidung beschränkt sich nicht auf Ihr „stilles Kämmerlein“, sondern das Grundrecht aus Art. 4 GG eröffnet Ihnen die exklusive Möglichkeit, jenseits der „Grundgesetzes der ärztlichen Sittlichkeit“ eine verantwortungsvolle Entscheidung im Umgang mit Schwersterkrankten und Sterbenden zu treffen, freilich im Dialog mit Ihren Patienten.

Um dies zu erkennen, bedarf es keiner nationalen Strategie zum Zwecke der Absicherung der ehrenhaften Ziele der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland, sondern lediglich eines Bekenntnisses zu einem für selbstverständlich gehaltenen Grundrecht.

Die verfasste Ärzteschaft ist im Begriff, im Sinne einer vermeintlichen „Kultur des würdigen Sterbens“ durch ihre eigenen Selbstverwaltungsorgane für eine bestimmte Wertauffassung instrumentalisiert zu werden: Ein Vorgang, der für sich betrachtet beschämend ist, wird doch in unerträglicher Weise Ihre persönliche Gewissensentscheidung durch eine ethisch fragwürdige Norm des ärztlichen Berufsrechts gebeugt.

Das berühmte „Drittel“ der Ärzteschaft wird sich die Frage stellen müssen, ob dieser neopaternalistische Ethikkurs ihrer Kolleginnen und Kollegen noch länger hinnehmbar ist?
Die individuelle Gewissensentscheidung wird nicht durch eine standesrechtlich verordnete Kollektiventscheidung ersetzt, auch nicht durch eine solche mit einer entsprechenden demokratischen Legitimation.

Tragen Sie dazu bei, dass das Arzt-Patienten-Verhältnis insbesondere am Lebensende nicht länger durch eine ethische „Basta-Politik“ ranghoher Funktionäre beeinträchtigt wird und stehen Sie zur Ihrer „anonym“ geäußerten Gewissensentscheidung. Ihre Patientinnen und Patienten werden es Ihnen danken, dessen können Sie gewiss sein, wie sich unschwer aus Umfragen ergibt!

Nicht die Befürworter einer Liberalisierung der Sterbehilfe werden zu den „gefährlichsten Männern und Frauen in unserem Staate“, sondern vielmehr diejenigen, die auf eine Gleichschaltung des ärztlichen Gewissens drängen. Um dies zu erkennen, bedarf es keiner Kontextualisierung speziell der deutschen Geschichte, sondern eines unbefangenen Blicks in unser Grundgesetz!

Ranghohe Ärztefunktionäre verbünden gebetsmühlenartig „ethisch fragwürdige Wahrheiten“, die nicht länger hinnehmbar und nur deshalb zu tolerieren sind, weil auch die ethischen Überzeugungstäter unter ihnen selbstverständlich einen Grundrechtsschutz beanspruchen können.

Indes ist das Ansinnen, über das Berufs- und Standesrecht Einfluss auf die individuelle Gewissensentscheidung zu nehmen, moralisch verwerflich und im Übrigen verfassungsrechtlich mehr als nur bedenklich!

Unsere Gesellschaft wünscht sich keine Ärzteschaft ohne ein freies Gewissen und es ist hohe Zeit, dass hier der parlamentarische Gesetzgeber die ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften und ihre private Arbeitsgemeinschaft in Gestalt der BÄK daran erinnert, in dem er sich endlich der drängenden Regelungsaufgabe der bedeutsamen Fragen am Lebensende eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen stellt und so dem ethischen Neopaternalismus ein „Ende bereitet“!

Lutz Barth
am Samstag, 23. Juni 2012 um 11:30
geändert am 23.06.2012 11:38:50
 

Meine Hochachtung!Noch ein weiterer Appell an die Ärzte

Meine Hochachtung für diesen Appell !!

Endlich spricht mal jemand ... nicht nur denkt im " geheimen" !! Ich muss es als Schwester in einem Seniorenheim leider täglich erleben, wie schwer sich Hausärzte u Bereitschaftsärzte tun dem Schwerkranken und Sterbenden Schmerzen zu nehmen und bereit sind zu lindern! Ich habe selbst eine Palliativausbildung und weiß es sehr wohl, wann ich mit REINEM Gewissen behaupten kann, wann sich ein Mensch sterbend befindet. Doch LEIDER erlebe ich gerade bei den Bereitschaftsärzten immer wieder Diskussionen , wann und ob überhaupt Morphin verabreicht werden kann. Nein, der Sterbende " muss da durch!" , das sind Aussagen, die für mich NICHT nachvollziehbar sind!! Statt dessen wird ein Transdermalpflaster von 12,5 µg verabreicht. Liebe Ärzte u Ärztinnen ... wisst ihr immer noch nicht, dass die Haut das erste Organ ist, was aufhört zu funktionieren?? Somit der Wirkstoff von Fentanyl nicht aufgenommen wird?? Leider und ich sage es ganz provokant, werden wir Schwestern zu 90% immer noch als die kleine unwissende, graue Maus dargestellt! Aber dem ist nicht mehr, schon ziemlich lange nicht mehr! Im Gegenteil, wir haben oft viel mehr Informationen u ein sehr intimes Verhältnis zu den Patienten und deren Angehörige, als Sie denken. Im Bereich der Palliativ habe ich gelernt Multiprofessionel zu arbeiten, doch viele Ärzte tun sich damit immer noch schwer. Sie machen sich kein Bild davon, wie schwer es ist, nicht nur den Sterbenden, sondern auch dessen Angehörige in dieser Situation zu begleiten. Wir Schwestern sind es nämlich, die erklären müssen, warum der Arzt jetzt doch kein Morphin gibt und die Angehörigen sind es, die das klagen und Leiden sehen und mitbekommen.Für viele ein traumatisches erleben, was manchmal nur sehr schwer verarbeitet werden kann. Auch darüber sollten Sie mal nachdenken. Einen Angehörigen oder Ehepartner zu verlieren ist immerhin sehr schwer, aber wenn man dann noch mitbekommt, wie ängstlich und " stur" sich mancher Arzt dann verhält, ist es doppelt so schwer! Wir sind auf Ärzte angewiesen, die Verständnis haben und im Sinne des Patienten handeln!
So habe ich selbst vor kurzem erlebt, wie eine Ärztin mir sagte," wenn ich jetzt was spritze, dann können sie zu sehen wie die Patientin stirbt" .... Entschuldigung... nicht erkannt warum ich angerufen habe?? Die Patientin befand sich in der letzten Phase der Sterbephase und hatte große Schmerzen!! Man konnte sie nicht mal mehr anfassen, ohne dass sie klagte,sie hatte Angstattacken, Luftnot! Es war klar dass sie stirbt! Es war klar, dass sie Morphin braucht, weil ich nichts da hatte um was zu verabreichen. Ein Pflaster hatte sie schon!!
Ich bitte Sie, wo ist hier die Kompetenz??????????Sie hat sich mit der Akte beschäftigt 1,5 Std. und 10 Min mit der Patientin!! Ich solle ein weiteres Pflaster kleben ...der Entschluss, nachdem man eine Stunde damit beschäftigt war zu lesen! Es tut mir wirklich leid, aber es fällt mir sehr, sehr schwer hier ruhig zu bleiben!
Mein Appell an alle Ärzte, egal wie lange Sie Ihre Approbation haben, machen Sie bitte eine Weiterbildung in der Palliativmedizin!!! Damit mehr Verständnis im Sinne des Patienten getan wird und Sie den Schwestern unterstützend entgegen kommen! Mein Appell, es sollte zu Pflicht werden !!

Gabi 21
am Samstag, 23. Juni 2012 um 12:23
 

zweischneidig

Eine Palliativausbildung für alle Ärzte?
Damit werden sie Teil der "Sterbeindustrie", die edelmütig erklärt, jeder Mensch brauche nur von Schmerzen befreit werden, um würdig zu sterben...
Die Palliativmedizin ist zweifellos an vielen Stellen segensreich, aber sie ist ganz vorn dabei, wenn es darum geht, kranken Menschen das Selbstbestimmungsrecht über das eigene Schicksal zu verweigern!
Jeder muss die völlige Abhängigkeit von Pflegenden, deren moralischen Ansichten, deren Dienstplan erdulden, sich wie ein Säugling windeln und waschen lassen, gefüttert werden erdulden - so lange er von Schmerzen und Luftnot weitgehend frei ist, ist sein Wunsch nach Erhalt der Autonomie, und sei es über den Zeitpunkt des eigenen Todes, nur so etwas wie eine unzureichend behandelte psychische Erkrankung...
Das Tötungsverbot für Ärzte aus dem Hippokratischen Eid hatte historisch eine ganz andere Ursache: Die Vertrautheit der Ärzte mit der Herstellung und den Eigenschaften von Giften aufgrund ihrer heilenden Ausbildung sollte nicht dazu benutzt werden, sich als professioneller Giftmischer zu verdingen.
Letztlich nicht zu vergessen: Die übergroße Mehrzahl der Schwerkranken und Sterbenden hat in der normalen Medikation ausreichend Mittel zur Verfügung, diese zum Suizid zu verwenden, allerdings wird ihnen in Altenheimen und Hospizen die Verfügungsgewalt darüber ganz beiläufig und auch rechtswidrig entzogen
am Samstag, 23. Juni 2012 um 22:56
 

Zweischneidig??

Lieber Herr Kollege,
ich bin auch der Meinung, dass die Ärzte keine Giftmischer werden sollen und ich bin auch nicht für die aktive Sterbehilfe! Doch ich wehre mich dagegen, wenn man sagt, dass die Palliativmediziner die ersten sind, die dem Patienten das Recht auf Selbstbestimmung nehmen! Dies ist meines Erachtens ein gewagter Satz. Ich selbst habe sehr gute Erfahrungen gemacht mit Ärzten, die eine solche Ausbildung haben und Praktizieren !! Ich weiß, dass alle Ärzte es sehr schwer haben, immer einen Fuß mehr im Gefängnis haben wie Beispielsweise eine Krankenschwester oder Altenpflegerin, weil im Endeffekt nur der Arzt entscheidet. Worum es mir geht, ist das Verständnis dafür, dass NIEMAND mehr Schmerzen leiden muss ! Die im meinem Bericht zuvor habe ich eine Ärztin beschrieben, die mit der Situation der sterbenden Bewohnerin völlig überfordert war, ich das Gefühl hatte, sie müsse um jeden Preis jetzt noch deren Leben wenigstens "in ihrem Dienst noch retten" !! Es war unumgänglich und es handelte sich hier um wenige Stunden, bis der Tot eintrat! Aber WARUM muss ich mich dann erst einmal über eine Stunde hinsetzen und irgendwelche Briefe lesen, statt mich der Patientin zu widmen mit den Informationen die ich als Schwester schon gegeben habe?? Vielleicht bin ich trotz meiner vielen Jahre als Pflegefachkraft zu naiv um zu verstehen was sie bezwecken wollte, aber meine Kollegin war meiner Meinung.

Ich arbeite in einem Kirchlichen Haus, bin mit meinem Arbeitgeber sehr zufrieden und stehe absolut zu unserem Leitbild. Wir haben ein Hospiz und eine Intensive Langzeit-pflege, wo sich unter anderem zu 80 % Patienten mit Appalischem Syndrom befinden. Wir arbeiten mit Hausärzten und Schmerztherapeuten zusammen, legen sehr viel Wert auf Multi professionelle Arbeit und die Angehörigen sind immer involviert! Soweit es möglich ist, wird NICHTS ohne Absprache mit dem Bewohner/ Patienten gemacht, weder wird er zu etwas genötigt, noch muss er etwas über sich ergehen lassen nur um schmerzfrei zu sein oder um sich wohl zu fühlen.

Für mich persönlich steht der Mensch individuell an erster Stelle. Egal was er denkt, wie er denkt... es ist sein Leben, was er mir anvertraut ! Mir geht es hier nicht darum einem Menschen die Autonomie zu nehmen! Zum Glück gibt es heute aussagekräftige Patientenverfügungen die wir bei Einzug der Bewohner und Patienten vorab in die Dokumentation in Kopie mit einpflegen .
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Ärzte als Suizidhelfer?

Die Forderung des Medizinethikers Jochen Taupitz, Ärzte sollten Beihilfe zum Suizid leisten, hat für Aufregung gesorgt. Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, lehnt dies entschieden ab: „Wir sind keine Mechaniker des Sterbens, wir sollen Leben retten.“

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