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Modellprojekt zur integrierten Versorgung von Depressionspatienten in Aachen

Freitag, 3. Februar 2006

Aachen - Ein integriertes Versorgungsmodell zur Betreuung von Depressionspatienten haben der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie das Universitätsklinikum Aachen vereinbart. Auf Kassenseite beteiligen sich die AOK Rheinland, die Deutsche Angestellten Krankenkasse, die IKK Nordrhein, die Kaufmännische Krankenkasse und die Landwirtschaftliche Krankenkasse daran.

„In den letzten Jahren wurde viel für eine bessere Versorgung depressiver Patienten erreicht. Dennoch besteht nach wie vor ein erheblicher Verbesserungsbedarf – sowohl in der Diagnostik und in der Behandlung als auch in der Kooperation der verschiedenen Versorgungsebenen“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt bei der Unterzeichnung des Vertrages am 3. Februar in Aachen. Die für die Versorgung psychisch kranker Versicherter entscheidenden Leistungserbringer wie Kliniken, Haus- und Nervenärzte hätten sich hier in einem Modellprojekt mit den Krankenkassen zusammengeschlossen. Damit werde ein „bundesweit einmaliges Projekt“ gestartet.

„Ziel ist, eine frühzeitige Diagnose beim Hausarzt zu sichern und eine rechtzeitige Überweisung zum Facharzt sowie die richtige Therapie zu gewährleisten. Dadurch können Arbeitsunfähigkeitstage, Klinikeinweisungen und Kurmaßnahmen reduziert und letztendlich Kosten für das gesamte Gesundheitssystem eingespart werden“, erklärte der Erste Vorsitzende des BVDN, Dr. Frank Bergmann. Bewähre sich das Konzept, solle es auf weitere Regionen und auf andere Indikationen ausgedehnt werden. „Ein solcher Vertrag ist überfällig, denn derzeit ist in Deutschland die medizinische Betreuung von depressiven Menschen völlig unzureichend“, so der BVDN-Vorsitzende.

„Für die ärztliche Behandlung eines Patienten stehen bislang pro Quartal nur 40 Euro zur Verfügung. Legt man dieses Honorar zugrunde, würde der Arzt mit seinem Patienten innerhalb eines Vierteljahres nur zweimal Kontakt haben und ihn dabei insgesamt 40 Minuten sehen. Weitere Leistungen werden nicht vergütet. Eine ausreichende Betreuung psychisch schwer kranker Menschen ist dadurch nicht möglich“, so Bergmann. Hier setze der neue Vertrag an: Die beteiligten Krankenkassen zahlten künftig bei einer depressiven Erkrankung zusätzlich notwendige Arztbesuche. „Nur so können wir sicherstellen, dass unsere Patienten nicht auf der Strecke bleiben“, so der BVDN-Vorsitzende. /hil

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