Brüssel - Ein belgischer Arzt hat öffentlich eingeräumt, im Fall einer Demenz-Patientin verbotene Sterbehilfe geleistet zu haben. Im Fachblatt „Le Generaliste“ vom Donnerstag erklärte er, er wolle damit die Debatte über eine weitere Liberalisierung der Sterbehilfe fördern. Der Arzt ist auch als Dozent für Sterbegleitung an der Universität Gent tätig.
Aktive Sterbehilfe ist in Belgien seit Herbst 2002 gestattet. Voraussetzung ist, dass ein erwachsener Kranker im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Wunsch zu sterben freiwillig, überlegt und wiederholt geäußert hat. Zudem muss er an einer unheilbaren Krankheit leiden, die ein Weiterleben für den Patienten körperlich wie psychisch unerträglich macht. 2005 wurden laut Medienberichten etwa 400 Fälle von Sterbehilfe gemeldet; die Dunkelziffer soll deutlich höher sein. Vorstöße, das Gesetz weiter zu liberalisieren, lehnt die katholische Kirche entschieden ab. /kna
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