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Plastische Chirurgen halten spezialisierte Versorgungszentren für gefährdet

Montag, 13. März 2006

Berlin - Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) hat die Vergütung aufwendiger Behandlungsverfahren in der Chirurgie kritisiert. Die geltenden diagnosenbezogenen Fallpauschalen (DRG) berücksichtigten in „ungenügender Weise“ den zeitlichen, apparativen und personellen Aufwand, der bei solchen Eingriffen notwendig werde, so Prof. Dr. Hans-Eberhard Schaller, Sekretär der DGPRÄC, in Berlin. 

Unzureichend in den Fallpauschalen kalkuliert sind Schaller zufolge insbesondere Eingriffe, die bei schweren Handverletzungen und Handerkrankungen vorgenommen werden. So würden beispielsweise mikrochirurgische Eingriffe, aufwendige Osteosyntheseverfahren sowie Lappentransplantationen im Bereich der Hand nur halb so hoch vergütet wie in anderen Körperregionen. „Es ist offensichtlich politischer Wille, dass die operative Handversorgung ohne Berücksichtigung der Schwere der Erkrankung in den ambulanten Bereich gedrängt wird, in dem eine noch schlechtere Vergütung dieser hochspezialisierten Bereiche erfolgt“, glaubt Schaller. 

An der Kostenevaluation und an den Erlösberechnungen sind nach Ansicht der DGPRÄC zu wenige Krankenhäuser beteiligt. Diejenigen Häuser, die in die Kalkulationen des Instituts für das Entgeldsystem im Krankenhaus (InEK) – dasjenige Institut, das die Fallpauschalen kalkuliert und definiert – einbezogen werden, erbringen nach Ansicht der Chirurgen keine hochspezialisierten Leistungen. Exakte Angaben zu den Kosten der evaluierten Einzelleistungen könnten diese Häuser daher nicht geben. Leidtragende seien die spezialisierten Zentren, weil deren tatsächlichen Operations- und Folgekosten für aufwendige Behandlungen weit über dem kalkulierten Betrag lägen. Die Folge: „Spezialzentren drohen, zusammenzubrechen“, so Schaller. /MM

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