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KBV: Freie Wahl zwischen Kostenerstattung und Sachleistungsprinzip

Montag, 31. Juli 2006

Berlin – Gegen eine sofortige Abschaffung des Sachleistungsprinzips und eine flächendeckende Einführung der Kostenerstattung hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV ausgesprochen. Sie tritt jedoch dafür ein, dass Ärzte und Versicherte zwischen Sachleistung und Kostenerstattung wählen können. Dies geht aus einem Konzept hervor, das der Vorstand der KBV am 27. Juli in der Vertreterversammlung der Organisation vorgestellt hat.

Würden ambulante Leistungen nur noch per Kostenerstattung abgerechnet, müssten Patienten unter Umständen hohe Vorauszahlungen leisten, was zu einer Zugangshürde für ambulante Leistungen werden könnte. Ärzte wiederum müssten erheblich mehr bürokratische Arbeit leisten. Außerdem läge das Inkassorisiko bei den Praxen. „Die Patienten-Arzt-Beziehung würde sich drastisch verändern“, hieß es aus der KBV.

Vertragsärzte sollten aber wählen dürfen, ob sie grundsätzlich in ihrer Praxis mit Kostenerstattung arbeiten. Wenn ja, müsse man ihnen das Recht einräumen, nur Patienten zu behandeln, die damit einverstanden sind, heißt es in dem Argumentationspapier „Sachleistungs- und/oder Kostenerstattungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung“. Interessierte können sich das Konzept auf der Internetseite der KBV herunterladen. /hil

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