Wiesbaden – Anteile der Horst Schmidt Kliniken in Wiesbaden
dürfen vorerst nicht an einen privaten Betreiber verkauft werden. Das
Verwaltungsgericht Wiesbaden untersagte am Donnerstag vorläufig, den
entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Teilprivatisierung
zu vollziehen. Vor dem 5. April 2012 darf demnach nichts passieren. Bis dahin
könne ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf eingereicht werden.
Zur Begründung verwies das Gericht unter anderem auf das in der Hessischen
Gemeindeordnung enthaltene Recht, ein Bürgerbegehren einzuleiten. Gegen den
Entscheid kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel
eingereicht werden. (Aktenzeichen: 7 L 144/12.WI)
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