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Teilprivatisierung von Wiesbadener Krankenhaus vorläufig untersagt

Freitag, 17. Februar 2012

Wiesbaden – Anteile der Horst Schmidt Kliniken in Wiesbaden dürfen vorerst nicht an einen privaten Betreiber verkauft werden. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden untersagte am Donnerstag vorläufig, den entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Teilprivatisierung zu vollziehen. Vor dem 5. April 2012 darf demnach nichts passieren. Bis dahin könne ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf eingereicht werden.

Zur Begründung verwies das Gericht unter anderem auf das in der Hessischen Gemeindeordnung enthaltene Recht, ein Bürgerbegehren einzuleiten. Gegen den Entscheid kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht werden. (Aktenzeichen: 7 L 144/12.WI) © hil/aerzteblatt.de

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